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Gemeinde Vilters-Wangs

Öffnungszeiten
Rathaus

Montag:
08.00–11.30 Uhr
14.00–17.30 Uhr

Dienstag bis Freitag:
08.00–11.30 Uhr
14.00–16.00 Uhr

Inhalt

Bürgerversammlung

Vilters-Wangs ist als Gemeinde mit Bürgerversammlung organisiert. Die Bürgerschaft ist das oberste Organ der Politischen Gemeinde. Sie wählt die beiden anderen Organe: den Gemeinderat und die Geschäftprüfungskommission. Der Gemeinderat besorgt die laufenden Geschäfte und stellt der Bürgerschaft Anträge.

Die Bürgerversammlung entscheidet jeweils im März über die Jahresrechnung und über das Budget.

Kontakt

Jasmin Renner, Gemeinderatsschreiberin
jasmin.renner@vilters-wangs.ch

Ort

Sternensaal in Wangs oder Mehrzweckgebäude in Vilters

Aufgaben

Die Bürgerschaft beschliesst über:

  • die Gemeindeordnung
  • die Jahresrechnung
  • Budget und Steuerfuss
  • einmalige oder während mindestens zehn Jahren wiederkehrende neue Ausgaben, die den in der Gemeindeordnung festgesetzten Betrag übersteigen; als Ausgabe gelten auch Darlehen und Beteiligungen, wenn Sicherheit und Ertrag den allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätzen nicht entsprechen, sowie Bürgschaften und Garantieerklärungen
  • Erwerb von Grundstücken zu einem Preis, der den in der Gemeindeordnung festgesetzten Betrag übersteigt
  • Veräusserung von Grundstücken, wenn Verkehrswert oder Anlagekosten den in der Gemeindeordnung festgesetzten Betrag übersteigen, soweit nicht ein Beschluss der Bürgschaft im Einzelfall eine andere Regelung vorsieht
  • Veräusserung von Mehrheitsbeteiligungen an privatrechtlichen Unternehmen, soweit die Gemeindeordnung oder ein Beschluss der Bürgerschaft keine andere Regelung vorsieht
  • Nachtragskredite, soweit die Gemeindeordnung keine andere Regelung vorsieht;
  • Annahme von Schenkungen und Vermächtnissen mit Auflagen oder Bedingungen von grosser Tragweite
  • Mitgliedschaft bei einem Gemeindeverband und bei Zweckverbänden;
  • Initiativbegehren
  • Geschäfte, die ihr durch besondere gesetzliche Vorschriften zugewiesen sind.

 

Voraussetzungen

Stimmberechtigt sind alle in der Gemeinde wohnhaften Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr vollendet haben und nicht von der Stimmfähigkeit ausgeschlossen sind.

Stimmausweis und Broschüre werden vor der Versammlung per Post zugestellt. Duplikate für fehlende oder verloren gegangene Stimmausweise können bis zum Versammlungstag, spätestens bis 16.00 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei bezogen werden. Der Stimmausweis ist an der Bürgerversammlung vorzuweisen.

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