Bürgerversammlung
Vilters-Wangs ist als Gemeinde mit Bürgerversammlung organisiert. Die Bürgerschaft ist das oberste Organ der Politischen Gemeinde. Sie wählt die beiden anderen Organe: den Gemeinderat und die Geschäftprüfungskommission. Der Gemeinderat besorgt die laufenden Geschäfte und stellt der Bürgerschaft Anträge.
Die Bürgerversammlung entscheidet jeweils im März/April über die Jahresrechnung und über das Budget.
Ort
Sternensaal in Wangs oder Mehrzweckgebäude in ViltersAufgaben
Die Bürgerschaft beschliesst über:
- Erlass und Änderung der Gemeindeordnung;
- Jahresrechnung;
- Budget und Steuerfuss;
- Finanzgeschäfte gemäss Anhang zur Gemeindeordnung;
- Mitgliedschaft bei einem Gemeindeverband und in Zweckverbänden;
- Geschäfte, die ihr durch besondere gesetzliche Vorschriften zugewiesen sind.
Voraussetzungen
Stimmberechtigt sind alle in der Gemeinde wohnhaften Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr vollendet haben und nicht von der Stimmfähigkeit ausgeschlossen sind.
Stimmausweis und Broschüre werden vor der Versammlung per Post zugestellt. Duplikate für fehlende oder verloren gegangene Stimmausweise können bis zum Versammlungstag, spätestens bis 16.00 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei bezogen werden. Der Stimmausweis ist an der Bürgerversammlung vorzuweisen.
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