Kopfzeile

Bitte schliessen

Gemeinde Vilters-Wangs

Öffnungszeiten
Rathaus

Montag:
08.00–11.30 Uhr
14.00–17.30 Uhr

Dienstag bis Freitag:
08.00–11.30 Uhr
14.00–16.00 Uhr

Inhalt

Generelle Informationen

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.

Die Stimmbeteiligungsstatistik der Fachstelle für Statistik des Kantons St.Gallen erlaubt es, die Stimmbeteiligung nach Alter und Geschlecht differenziert zu betrachten.

Die Gesamtresultate der Vorlagen sind am Abstimmungstag auf der Homepage des Kantons St. Gallen abrufbar unter www.abstimmungen.sg.ch bei Sachabstimmungen oder www.wahlen.sg.ch bei Wahlen.

Die Resultate des Bundes finden Sie unter www.admin.ch

Die Datenbank www.swissvotes.ch gibt Auskunft über die Vorlagen und die Resultate von mehr als 500 Abstimmungen auf Bundesebene seit 1848.

 

Kontakt

Gemeinderatskanzlei, info@vilters-wangs.ch

Urne Öffnungszeiten

Vorzeitige persönliche Stimmabgabe ist jeweils am Mittwoch, Donnerstag und Freitag vor dem Abstimmungssonntag während der Bürozeit bei der Gemeinderatskanzlei möglich.

Urnenstandort

Rathaus in Wangs und beim Pfarreiheim in Vilters: Sonntag von 10.00 bis 11.00 Uhr

Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmausweis verloren haben: Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im Voraus verlangt werden.
 

Brieflich abstimmen

  • Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  • Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
  • Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
  • Sie können das Antwortkuvert per Post schicken oder es während der Bürostunden auf der Gemeinde abgeben. Der Brief muss spätestens am Freitag beim Stimmregisterbüro eintreffen (B-Post braucht mindestens 5 Arbeitstage!)


Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:

  • die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
  • das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält