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Gemeinde Vilters-Wangs

Öffnungszeiten
Rathaus

Montag:
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Dienstag bis Freitag:
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Inhalt

Jugendarbeit

Jugendarbeit ist der Sammelbegriff für alle Angebote und Massnahmen, die sich für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen einsetzt, ihre Interessen wahrt und ihnen gesellschaftliche Mitgestaltung und Mitverantwortung ermöglicht. In Vilters-Wangs koordiniert die Kommission für Jugendfragen (KfJF) die Jugendarbeit.

Kommission für Jugendfragen (KfJF)

Elterliche Verantwortung

Die Eltern leiten im Blick auf das Wohl des Kindes seine Pflege und Erziehung und treffen unter Vorbehalt seiner eigenen Handlungsfähigkeit die nötigen Entscheidungen (siehe Art. 301 Schweizerisches Zivilgesetzbuch, abgek. ZGB). Die Eltern haben das Kind ihren Verhältnissen entsprechend zu erziehen und seine körperliche, geistige und sittliche Entfaltung zu fördern und zu schützen. Sie haben dem Kind, insbesondere auch dem körperlich oder geistig gebrechlichen, eine angemessene, seinen Fähigkeiten und Neigungen soweit möglich entsprechende allgemeine und berufliche Ausbildung zu verschaffen. Zu diesem Zweck sollen sie in geeigneter Weise mit der Schule und, wo es die Umstände erfordern, mit der öffentlichen und gemeinnützigen Jugendhilfe zusammenarbeiten (Art. 302 ZGB).

Ist das Wohl des Kindes gefährdet und sorgen die Eltern nicht von sich aus für Abhilfe oder sind sie dazu ausserstande, so trifft die Kindesschutzbehörde die geeigneten Massnahmen zum Schutz des Kindes (Art. 307 ff. ZGB).

Unterstützung der Eltern in ihrer Verantwortung, Begleitung von Jugendlichen

In der heutigen Zeit leben Familien oft in Stress- und Belastungssituationen. Jede Entwicklungsphase von Kindern und Jugendlichen geht einher mit spezifischen Problemen, die zum Teil unlösbar scheinen (z. B. Trotzphase, Pubertät). Mütter, Väter und Kinder leben heute in verschiedensten Familienformen zusammen (Ein-Eltern-Familien, Kleinfamilien und zusammengesetzte Familien [Patchwork-Familien]), die verschiedene Anforderungen an alle Beteiligten stellen. Eltern und Erziehende sind im Umgang mit Kindern und Jugendlichen oft ebenso in Not wie die ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen. In solchen Situationen ist es wichtig, professionelle Beratung oder Hilfe beizuziehen. Beratungsstellen für Kinder, Jugendliche und Familien sind Angebote, welche dazu dienen, Problemen vorzubeugen oder sie früh zu erfassen und angemessene Lösungen zu finden. Alle diese Angebote gehören zur kommunalen Kinder- und Jugendpolitik (ganzheitliche Jugendhilfe).

Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie auf der Webseite des Amtes für Soziales des Kantons St. Gallen.

Dienstleistung
Jugendarbeit

 

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