Bauen, Renovieren
Wenn Sie Bauten neu erstellen oder ändern wollen oder eine andere Nutzung planen, benötigen Sie eine Baubewilligung.
Wenn Sie Bauten neu erstellen oder ändern wollen oder eine andere Nutzung planen, benötigen Sie eine Baubewilligung.
Sie haben Ihr Baugesuch abgeschlossen? Bitte melden Sie sich bei der Bauverwaltung für die Schlussabnahme.
Sie haben Ihr Baugesuch abgeschlossen? Bitte melden Sie sich bei der Bauverwaltung für die Schlussabnahme.
Durch Planung, Bau und Instandhaltung der Entwässerungsanlagen sorgen wir dafür, dass das Abwasser via Kanalisation zur Abwasserreinigungsanlage gelangt und dort gereinigt wird.
Durch Planung, Bau und Instandhaltung der Entwässerungsanlagen sorgen wir dafür, dass das Abwasser via Kanalisation zur Abwasserreinigungsanlage gelangt und dort gereinigt wird.
Sie benötigen einen neuen Wasseranschluss oder wollen einen bestehenden Wasseranschluss ändern? Die Wasserversorgung Vilters-Wangs hilft Ihnen gerne weiter.
Sie benötigen einen neuen Wasseranschluss oder wollen einen bestehenden Wasseranschluss ändern? Die Wasserversorgung Vilters-Wangs hilft Ihnen gerne weiter.
Bei Fragen zum Stromanschluss hilft Ihnen das Elektrizitätswerk Vilters-Wangs gerne weiter.
Bei Fragen zum Stromanschluss hilft Ihnen das Elektrizitätswerk Vilters-Wangs gerne weiter.
Unsere Gemeinde ist am Kabelnetz der UPC angeschlossen. Das Kommunikationsnetz ist gerne für Sie da.
Unsere Gemeinde ist am Kabelnetz der UPC angeschlossen. Das Kommunikationsnetz ist gerne für Sie da.
Solaranlagen im Kanton St. Gallen sind der Bauverwaltung mit dem kantonalen Meldeformular zu melden. Das Formular ist spätestens 30 Tage vor Baubeginn einzureichen. Es dient als Meldung nach Art. 18a RPG. Ist eine Anlage bewilligungspflichtig (z. B. wenn ein Kultur- oder Naturdenkmal betroffen ist), wird zusätzlich zum Meldeformular auch das kantonale Baugesuchsformular eingereicht.
Solaranlagen im Kanton St. Gallen sind der Bauverwaltung mit dem kantonalen Meldeformular zu melden. Das Formular ist spätestens 30 Tage vor Baubeginn einzureichen. Es dient als Meldung nach Art. 18a RPG. Ist eine Anlage bewilligungspflichtig (z. B. wenn ein Kultur- oder Naturdenkmal betroffen ist), wird zusätzlich zum Meldeformular auch das kantonale Baugesuchsformular eingereicht.