Feuerverbot im ganzen Kanton St.Gallen

16. Juli 2026
Die anhaltende Trockenheit hat im Kanton St.Gallen zu einer sehr hohen Gefahr von Flur- und Waldbränden geführt. Der Kantonale Führungsstab hat deshalb ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot erlassen. Dieses gilt ab Freitag, 17. Juli 2026, 12 Uhr, im gesamten Kantonsgebiet.

Was ist verboten?

  • Offene Feuer im Freien, auch im eigenen Garten

  • Feuerwerk jeglicher Art

Was ist erlaubt?

  • Elektro- und Gasgrills auf privatem Gelände (nicht im Wald)

  • Bereits bewilligte, kommunale Feuerwerke auf Seen mit einem Mindestabstand von 350 Metern zum Ufer

Wer das Verbot missachtet, riskiert eine Busse. Bitte informieren Sie auch Ihre Familie, Freundinnen und Freunde sowie Nachbarinnen und Nachbarn.

Aktuelle Informationen und Verhaltensempfehlungen finden Sie unter: www.sg.ch/trockenheitExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

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