Amtliche Publikation - Planauflage Teilstrassenplan Alpwegverbesserung Chalchofen
Der Gemeinderat hat am 25. August 2026 in Anwendung von Art. 39 ff. des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG), folgendes genehmigt:
Teilstrassenplan "Alpwegverbesserung Chalchofen, Wangs"
Im Sinne von Art. 39 ff. StrG i.V.m. Art. 139 Abs. 3 Bst. a des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; abgek. PBG) liegen der Teilstrassenplan koordiniert mit dem Baugesuch für die Alpwegversserung und die Geländekorrektur Chalchofen während dreissig Tagen, das heisst vom 1. bis 30. September 2026, auf dem Bauamt, 2. Stock, Büro 25, Dorfstrasse 34, 7323 Wangs, zur Einsichtnahme öffentlich auf.
Wer private Rechte abtreten muss, wird gemäss Art. 42 Abs. 1 StrG durch einen eingeschriebenen Brief über diese öffentliche Auflage in Kenntnis gesetzt.
Gegen den Teilstrassenplan kann innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat Vilters-Wangs, Dorfstrasse 34, 7323 Wangs, schriftlich Einsprache erhoben werden.
Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes, schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 StrG und Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege; sGS 951.1). Die schriftliche Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhaltes, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.
Wangs, 28. August 2026
Gemeinderat Vilters-Wangs