Feuerverbot im ganzen Kanton St.Gallen
Was ist verboten?
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Offene Feuer im Freien, auch im eigenen Garten
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Feuerwerk jeglicher Art
Was ist erlaubt?
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Elektro- und Gasgrills auf privatem Gelände (nicht im Wald)
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Bereits bewilligte, kommunale Feuerwerke auf Seen mit einem Mindestabstand von 350 Metern zum Ufer
Wer das Verbot missachtet, riskiert eine Busse. Bitte informieren Sie auch Ihre Familie, Freundinnen und Freunde sowie Nachbarinnen und Nachbarn.
Aktuelle Informationen und Verhaltensempfehlungen finden Sie unter: www.sg.ch/trockenheitExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
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| Medienmitteilung_SG_Feuerverbot_KFS (PDF, 92 kB) | Download | 0 | Medienmitteilung_SG_Feuerverbot_KFS |