Wasserentnahme aus Seen und Bächen vorübergehend verboten

8. Juli 2026
Der Kanton St. Gallen hat per sofort ein Verbot für Wasserentnahmen aus öffentlichen Gewässern erlassen. Das Verbot gilt auf dem gesamten Kantonsgebiet und betrifft auch unsere Gemeinde Vilters-Wangs.

Was ist passiert?

Der schneearme Winter und das trockene Frühjahr haben ihre Spuren hinterlassen: Die Wasserstände in Bächen, Flüssen und Seen im Kanton St. Gallen sind ungewöhnlich tief und sinken weiter. Gleichzeitig sind die Wassertemperaturen durch das warme, sonnige Wetter überdurchschnittlich hoch. Diese Kombination gefährdet Fische, Pflanzen und andere Lebewesen in unseren Gewässern.

Das Amt für Wasser und Energie des Kantons St. Gallen hat deshalb mit einer Allgemeinverfügung vom 22. Juni 2026 reagiert und Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern – das sind Seen, Bäche und Flüsse – ab sofort verboten.

Was bedeutet das für mich konkret?

Es ist ab sofort nicht mehr erlaubt, Wasser aus Bächen, Flüssen oder stehenden Gewässern (z. B. Weiher, kleinere Seen) zu entnehmen – weder zum Giessen des Gartens, noch für die Landwirtschaft oder den gewerblichen Gebrauch.

Das Verbot gilt, bis der Kanton es wieder aufhebt.

Welche Gewässer sind vom Verbot ausgenommen?

Folgende grössere Gewässer sind von der Einschränkung ausgenommen:

  • Bodensee, Walensee und Zürichsee
  • Alpenrhein
  • Vilterser-Wangser-Kanal ab Sargans
  • Rheintaler und Werdenberger Binnenkanal
  • Alter Rhein bei Diepoldsau und ab St. Margrethen
  • Linth und Linthkanal

Was passiert bei Verstoss?

Das Verbot ist sofort vollstreckbar. Wer sich nicht daran hält, riskiert rechtliche Konsequenzen. Ein Rekurs (Einsprache) gegen die Verfügung hat keine aufschiebende Wirkung – das Verbot gilt also auch dann, wenn jemand dagegen Einsprache erhebt.

Die Verfügung wurde vom Amt für Wasser und Energie des Kantons St. Gallen erlassen. Sie basiert auf dem kantonalen Gesetz über die Gewässernutzung.

Weitere Infos: Allgemeinverfügung: Einschränkung des Gemeingebrauchs von öffentlichen Oberflächengewässern im ganzen KantonExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Fragen?

Bei Fragen wenden Sie sich direkt an das Amt für Wasser und Energie des Kantons St. Gallen.

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