Öffentliche Mitwirkung Aufhebung Sondernutzungspläne
Die Gemeinde Vilters-Wangs möchte mehrere bestehende Sondernutzungspläne aufheben. Die betroffenen Planungen stammen aus früheren Entwicklungsphasen der Gemeinde und haben ihre steuernde Funktion weitgehend erfüllt oder sind durch den neuen Rahmennutzungsplan (Baureglement und Zonenplan; in Kraft ab 1.1.2026) überholt worden.
Folgende Sondernutzungspläne sollen aufgehoben werden:
- Gestaltungsplan Rathausplatz vom 19.06.1985
- Gestaltungsplan Dorfzentrum Wangs vom 05.05.1987
- Überbauungsplan Tiefletzi vom 23.08.1988
- Überbauungsplan Garzil-Garsellis-Halden vom 07.03.1989
- Überbauungsplan Furt-Mattenwald vom 28.12.1992
- Überbauungsplan Kapell vom 12.05.1993
- Baulinienplan Rathausplatz Wangs vom 12.05.1993
- Gestaltungsplan Hinterdorfstrasse Wangs vom 10.11.1993
- Gestaltungsplan Hinterdorfstrasse Südwest, Wangs vom 30.09.1998
- Baulinienplan Lerchenstrasse vom 16.01.2001
- Überbauungsplan Bünten Vilters vom 28.05.2001
- Überbauungsplan Grofisweg-Birkenweg vom 13.06.2001
- Überbauungsplan Parkstrasse vom 06.08.2001
- Überbauungsplan Härti vom 15.04.2002
- Überbauungsplan Unterdorf Vilters inkl. Änderung vom 19.07.2005/20.11.2006
- Überbauungsplan Grofenbrüel 1. Etappe inkl. Änderungen vom 16.09.2005/28.01.2008
- Überbauungsplan Grofenbrüel, 2. Und 3. Etappe vom 29.10.2009
- Überbauungsplan Grofenbrüel, 4. Etappe vom 13.12.2013
Mit der Aufhebung wird die kommunale Planung vereinfacht und systematisch an das geltende Baureglement sowie an das Planungs- und Baugesetz des Kantons St. Gallen angepasst. Künftig sollen in den betroffenen Gebieten nur noch die Regeln des gültigen Zonenplans und des Baureglements der Gemeinde Vilters-Wangs gelten. Die Aufhebung der Sondernutzungspläne dient der Rechtssicherheit, der Transparenz sowie einer einheitlichen Anwendung des geltenden Planungsrechts.
Die Bevölkerung kann sich zu diesem Vorhaben äussern. Dafür führt die Gemeinde nach Art. 34 Abs. 2 des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt PBG) ein Mitwirkungsverfahren durch. Die Unterlagen können für die Mitwirkung vom 1. bis 30. April 2026 auf www.mitwirken-vilters-wangs.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. oder im Rathaus Vilters-Wangs bei der Bauverwaltung eingesehen werden.
Während der Mitwirkungsfrist können schriftliche Stellungnahmen direkt über die E-Mitwirkungsplattform www.mitwirken-vilters-wangs.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. oder bei der Bauverwaltung Vilters-Wangs eingereicht werden.
Der Gemeinderat freut sich auf eine aktive Mitwirkung.