Die Baukommission ist die oberste Baubehörde der Gemeinde. Sie wird gemäss Art. 2 Abs. 2 des Baureglements vom Gemeinderat eingesetzt. Im Sinne von Art. 2 Abs. 3 des Baureglements übernimmt die Baukommission Beratung und Prüfung von Baugesuchen, Durchführung des Baubewilligungsverfahrens, Entscheide über Bewilligungen, Baukontrollen sowie weitere vom Gemeinderat übertragene Aufgaben.