Kopfzeile

Bitte schliessen

Gemeinde Vilters-Wangs

Öffnungszeiten
Rathaus

Montag:
08.00–11.30 Uhr
14.00–17.30 Uhr

Dienstag bis Freitag:
08.00–11.30 Uhr
14.00–16.00 Uhr

Inhalt

Heirat

Hier erfahren Sie alles rund um die Eheschliessung.

Heirat

Wir nehmen Terminanfragen sehr gerne telefonisch unter der Nummer 081 725 37 00 an und informieren Sie über die dafür erforderlichen Dokumente und Kosten. Weitere Infos: https://www.…

Wir nehmen Terminanfragen sehr gerne telefonisch unter der Nummer 081 725 37 00 an und informieren Sie über die dafür erforderlichen Dokumente und Kosten.

Weitere Infos:
https://www.ch.ch/de/heirat/
https://www.bj.admin.ch/bj/de/home/gesellschaft/zivilstand/merkblaetter.html
https://www.sg.ch/recht/buergerrecht-zivilstand.html


Ist eine Verständigung in deutscher Sprache mit dem Zivilstandsamt nicht möglich, müssen Sie auf Ihre Kosten eine übersetzende Person mitbringen. 

Trauungslokale:

  • Bad Ragaz, Rathaus
  • Bad Ragaz, Altes Rathaus
  • Bad Ragaz, Dorfbad, Kunkler-Saal
  • Bad Ragaz, Kursaal
  • Flums, Rathaus
  • Flums, Rathaus, Maskenmuseum
  • Mels, Rathaus
  • Mels, Verrucano
  • Pfäfers, Rathaus
  • Pfäfers, Konventsaal
  • Quarten, Rathaus in Unterterzen
  • Sargans, Rathaus
  • Sargans, Schloss
  • Vilters-Wangs, Rathaus in Wangs
  • Walenstadt, Rathaus
  • Walenstadt, Halle am See


Bei Trauungen ausserhalb des Amtssitzes sowie bei ausserordentlichen Traulokalen wird gemäss "Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV)" eine zusätzliche Gebühr erhoben.

 

Sofort-Trauung
Sie möchten bald und ohne zeremoniellen Teil sowie ohne Gäste heiraten? Wir bieten Ihnen auch eine Sofort-Trauung an, unmittelbar im Anschluss an das positive abgeschlossene Ehevorbereitungsverfahren.

Eine Sofort-Trauung dauert ca. 5 Minuten und beschränkt sich auf den amtlichen Teil. Persönliche Wünsche können nicht berücksichtigt werden. 

Namenserklärung

Eine Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft hat auf die Namensführung der geschiedenen Ehegatten / Partner keinen Einfluss. Wer bei der Heirat / eingetragenen Partnerschaft s…
Eine Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft hat auf die Namensführung der geschiedenen Ehegatten / Partner keinen Einfluss. Wer bei der Heirat / eingetragenen Partnerschaft seinen Namen geändert hat, kann jederzeit erklären, seinen Ledignamen wieder annehmen zu wollen.

Diese Namenserklärung kann bei jedem Zivilstandsamt in der Schweiz abgegeben werden. Eine persönliche Vorsprache ist notwendig. Bitte vereinbaren Sie einen Termin beim Zivilstandsamt.

Wichtige Hinweise:
  • Die Namenserklärung ist unwiderruflich: Sie kann nur durch eine offizielle Namensänderung aus achtenswerten Gründen (im Sinne von Art. 30 Abs. 1 ZGB) rückgängig gemacht werden.
  • Bei der Namenserklärung nach der Scheidung handelt es sich um ein persönliches Recht der geschiedenen Ehegattin z.B. des geschiedenen Ehegattens. Daraus können keine weiteren Rechte abgeleitet werden, insbesondere bleibt der Familienname der minderjährigen Kinder grundsätzlich unverändert.

Weitere Infos finden Sie unter: www.bj.admin.ch

Zugehörige Objekte