Regelung Flexibilitäten TBVW (Art. 17c StromVG und Art. 19a-19d StromVV)
Flexibilitäten im Stromnetz - Information zu Ihren steuerbaren Geräten
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde
In Haushaltungen, Gewerbe- und Industrieliegenschaften sind teilweise steuerbare Geräte installiert: zum Beispiel ein Elektroboiler oder eine Wärmepumpe. Solche Geräte können durch uns als Verteilnetzbetreiber (VNB) automatisch zu bestimmten Zeiten ein- oder ausgeschaltet werden. Damit tragen sie dazu bei, das Stromnetz zu entlasten und Netzkosten zu senken.
Die Technischen Betriebe Vilters-Wangs führen seit Jahren ein sehr aktives Lastmanagement. Wir versuchen Lastspitzen abzuflachen und/oder zeitlich zu verschieben. So werden beispielsweise Wärmepumpen und Boiler auch tagsüber eingeschaltet, wenn die Sonne viel Energie liefert oder die Energie günstig ist. Diese Flexibilitätssteuerungen bringen den Vorteil für die Netzsicherheit und Ihre Kosten.
Neu ist gesetzlich geregelt, dass die Steuerbarkeit («Flexibilität») Ihnen als Kundin oder Kunde gehört. Das bedeutet, Sie entscheiden, ob wir diese weiterhin nutzen dürfen und haben dazu zwei Möglichkeiten:
- Sie möchten alles wie bisher beibehalten:
Dann brauchen Sie nichts zu tun. Wir gehen davon aus, dass Sie mit der weiteren Steuerung durch uns einverstanden sind. - Sie möchten keine weitere Steuerung durch uns:
Dann teilen Sie uns dies bitte umgehend mit. Ganz einfach via E-Mail technische.betriebe@vilters-wangs.ch. Wir bestätigen Ihnen den Eingang und schalten die Steuerung innerhalb von drei Monaten ab. Bei allfälligen technischen Anpassungen werden wir mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Bitte beachten Sie, dass eine Aufhebung der Flexibilitäten zu Änderungen bei Ihrem Stromtarif führt. In dringenden Netz-Notfällen dürfen wir Ihr Gerät auch weiterhin kurzzeitig steuern, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten (sogenannte «garantierte Flexibilität»).
Haben Sie Fragen oder sind Sie unsicher, was für Sie die beste Lösung ist? Detaillierte Bestimmungen sind auf dem Tarifblatt dokumentiert und weitere Einzelheiten finden Sie in den FAQ auf unserer Webseite. Bei weiteren Fragen oder Unklarheiten melden Sie sich gerne bei uns.
Bestimmungen Flexibilitäten
Rechtliche Grundlagen:
Die rechtliche Grundlage bildet das Stromversorgungsgesetz (Art. 17c StromVG) sowie die Stromversorgungsverordnung (Art. 19a–19d StromVV).
Eingesetztes Steuer- und Regelsystem
Die Steuerung erfolgt durch uns, über ein Steuer- und Regelsystem. Zum Einsatz kommt zum Beispiel ein Rundsteuerempfänger oder ein Smart Meter. Die Steuerung erfolgt zum Beispiel bei hoher Netzbelastung oder zur Vermeidung von Lastspitzen. Ihr Komfort bleibt in der Regel erhalten. Warmwasser steht Ihnen beispielsweise wie gewohnt zur Verfügung.
Umfang der Steuerung
Folgende Geräte sind betroffen und werden gesteuert:
| Gerät | Steuerung |
|---|---|
| Elektroboiler | Einschaltung |
| Elektrospeicherheizungen | Einschaltung |
| Wärmepumpe | Ausschaltung |
| Elektroladestationen | Reduktion der Leistung |
| PV-Anlage | Reduktion der Leistung |
| Weitere Verbraucher | ... |
Im Falle einer unmittelbaren erheblichen Gefährdung des sicheren Netzbetriebs, darf der VNB ihre Flexibilität zur Stabilisierung der Netzauslastung ohne Ihre Zustimmung nutzen. Über die Gründe der Nutzung werden Sie vom VNB jährlich informiert.
Information über Änderungen der Nutzung
Im Falle von Änderungen bei der Steuerung werden Sie jährlich durch uns informiert. Diese werden via Tarifblatt und auf der Webseite aufgeschaltet.
Vergütung
Für die Teilnahme an der netzdienlichen Steuerung (Freigabe Ihrer Flexibilität) profitieren Sie von einer Bonusvergütung gemäss den aktuellen Tarifbestimmungen. Die Details finden Sie im aktuellen Tarifblatt.
Kosten
Das Abschalten der bestehenden Steuerung ist für Sie kostenlos. Sollten für spezielle Steuerungen zusätzliche technische Anpassungen notwendig sein, müssen Sie die entstehenden Kosten selbst tragen.
Laufzeit/Kündigung
Die Nutzung Ihrer Flexibilität gilt auf unbestimmte Zeit. Sie haben jährlich die Möglichkeit diese per Ende Jahr unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten schriftlich zu untersagen.
FAQ – Flexibilitäten im Stromnetz
1. Grundverständnis
Was bedeutet „Flexibilität“ im Stromnetz überhaupt?
Flexibilität bedeutet, dass bestimmte Geräte oder Anlagen ihren Stromverbrauch oder ihre Stromproduktion zeitlich verschieben können. Beispiele: Eine Wärmepumpe kann etwas später einschalten, ein E-Auto kann nachts statt am Abend geladen werden oder eine Batterie kann Energie zwischenlagern.
Warum beschäftigt sich der VNB mit Flexibilitäten?
Flexibilitäten helfen, das Stromnetz stabil zu halten – besonders, wenn viel Solar-/ oder Windstrom ins Netz kommt. So können wir Engpässe vermeiden und die vorhandene Infrastruktur besser nutzen.
Welche Rolle spielen Flexibilitäten für die Energiewende?
Ohne flexible Verbraucher und Speicher müssten Netze viel schneller und teurer ausgebaut werden. Wenn Kund:innen mithelfen, können wir die Energiewende gemeinsam günstiger und nachhaltiger gestalten.
2. Bedeutung für mich als Kunde
Habe ich als Privatkund:in überhaupt Flexibilitäten?
Ja, viele Haushalte haben bereits Geräte, die flexibel sind: Wärmepumpe, Boiler, E-Auto mit Ladegerät, Batteriespeicher oder eine Photovoltaikanlage.
Welche Anlagen oder Geräte gelten als flexibel?
Typische Beispiele:
- Wärmepumpe oder Elektroboiler
- Ladegerät für ein Elektroauto
- Batteriespeicher
- Photovoltaikanlage (PV)
Wie erkenne ich, ob ich eine relevante Flexibilität habe?
Fragen Sie sich: „Kann mein Gerät auch etwas später laufen, ohne dass es für mich einen Nachteil hat?“ Wenn ja, dann ist es eine mögliche Flexibilität.
Ich bin Mieter:in – kann ich teilnehmen?
Ja, mit Einschränkungen. Bei zentralen Anlagen (z. B. Boiler oder Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus) entscheidet die Eigentümerschaft/Verwaltung – eine Teilnahme erfolgt dann für das ganze Gebäude. Für eigene Installationen (z. B. Ladestationen) brauchen Sie die Zustimmung der Eigentümerschaft/Verwaltung nicht.
3. Nutzen & Chancen
Was bringt mir als Kund:in die Nutzung meiner Flexibilitäten?
Sie können von günstigeren Stromtarifen oder Entschädigungen profitieren, wenn wir Sie ansteuern dürfen. Ausserdem leisten Sie einen aktiven Beitrag zur Energiewende.
Hilft mein Beitrag tatsächlich dem Netz und der Umwelt?
Ja. Jede flexible Last reduziert Engpässe im Netz und ermöglicht mehr erneuerbare Energien. Damit sparen wir CO₂ und teuren Netzausbau.
4. Praktische Umsetzung
Wie funktioniert die Steuerung meiner Flexibilität durch den VNB?
Es gibt zwei Arten:
- Vertragliche Flexibilitätsnutzung:
- Sie entscheiden, ob Sie teilnehmen.
- Steuerung gemäss Vertrag/Tarif (z. B. Preissignale, Zeitfenster).
- Sie erhalten dafür eine Vergütung oder günstigere Konditionen gemäss Tarifblatt.
- Garantierte Flexibilität in Notfällen:
- Gilt automatisch für alle Netzkund:innen.
- Der VNB darf jederzeit eingreifen, wenn Netzstabilität oder Sicherheit gefährdet sind.
- Es gibt dafür keine Vergütung, da dies eine gesetzlich vorgesehene Schutzmassnahme ist.
Brauche ich dafür ein Smart Meter oder zusätzliche Technik?
Grundsätzlich wird die bestehende Steuervorrichtung verwendet. Nur in wenigen Ausnahmefällen ist ein Eingriff durch einen Techniker erforderlich.
Habe ich weiterhin die volle Kontrolle über meine Geräte?
Ja, ausser:
- Bei vertraglicher Nutzung gilt das, was Sie mit dem VNB vereinbart haben. Sie können die Teilnahme jederzeit beenden.
- Bei Notfällen kann der VNB kurzfristig eingreifen, ohne dass Sie dies verhindern können.
Zu welchen Zeiten werden meine Geräte geschalten?
Die genauen Schaltzeiten/Spezifikationen werden im Tarifblatt veröffentlicht.
Was kostet mich eine Teilnahme?
- Standardfall – Smart Meter bzw. Steuervorrichtung ist bereits installiert: Mit der Installation des Smart Meters oder der Anwendung für eine Doppeltarifschaltung wurde bereits eine Steuerungsmöglichkeit geschaffen. Für Sie entstehen dabei keine zusätzlichen Kosten.
- Noch keine Steuermöglichkeit vorhanden: Falls in Ihrem Objekt noch keine Steuerungsmöglichkeit besteht, muss diese durch Sie als Kund:in vorbereitet werden. Das signalgebende Gerät wird durch den VNB bereitgestellt.
- Nutzung durch Dritte: Wenn Sie Ihre Flexibilität an Dritte (z. B. einen Aggregator) verkaufen und diese die Steuerung nutzen wollen, können dafür Kosten entstehen. Diese trägt der Inhaber der Flexibilität und ist auch für die Abwicklung verantwortlich.
5. Recht & Sicherheit
Ist die Teilnahme freiwillig oder verpflichtend?
- Vertragliche Flexibilitätsnutzung: freiwillig, Sie entscheiden selbst.
- Garantierte Flexibilität in Notfällen: verpflichtend, sie gilt automatisch für alle Netzkund:innen – ohne Vergütung.
Wer entscheidet, wann meine Flexibilität genutzt wird?
- Vertraglich: Gemäss Tarif/Vertrag, den Sie akzeptiert haben.
- Notfälle: Ausschliesslich der VNB, um das Netz stabil und sicher zu halten.
Wer haftet, wenn es durch die Steuerung zu einem Ausfall kommt?
Der VNB haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten entstehen. Eine Haftung für Produktionsausfälle, Ertragsverluste oder indirekte Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Wer trägt die Verantwortung bei Komforteinbussen (z.B. für Mieter:innen)?
Die Verantwortung liegt bei dem Bezüger, der Eigentümerschaft oder der Verwaltung.
Wie sind meine Daten geschützt?
Ihre Daten unterliegen dem Datenschutzgesetz. Sie werden nur für den Betrieb und die Abrechnung verwendet.
Welche rechtlichen Grundlagen gibt es?
Grundlagen sind das Stromversorgungsgesetz (StromVG) und die Stromversorgungsverordnung (StromVV). Wenn Sie teilnehmen, erhalten Sie zusätzlich eine klare vertragliche Vereinbarung.
6. Nächste Schritte
Wie kann ich mich für die Nutzung meiner Flexibilitäten anmelden?
Anmeldung via technische.betriebe@vilters-wangs.ch oder 081 720 22 00. Wir prüfen Ihre Geräte und erklären, welche Modelle für Sie passen.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
- Ein passendes Gerät (z. B. Wärmepumpe, E-Auto, Speicher)
- Ein Smart Meter oder Steuergerät (wird ggf. installiert)
- Ein Vertrag mit dem VNB
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen habe?
An unser Kundencenter:
📞 081 720 22 00
📧 technische.betriebe@vilters-wangs.ch
🌐 www.vilters-wangs.ch
Technische Voraussetzungen und Geräteeignung
Wie funktioniert eine Steuerung konkret?
Der VNB sendet mit seiner Anlage (Rundsteuerung oder digitaler Kommunikationstechnik) ein Signal zu den werkeigenen Schaltgeräten in ihrer Liegenschaft und steuert damit die definierten Kunden Geräte.
Was ist der Unterschied zwischen „Smart Meter“ und „Rundsteuerempfänger“?
Smart Meter kommuniziert digital, erfasst Verbrauchsdaten und ermöglicht Fernsteuerung. Rundsteuerempfänger ist eine analoge Steuertechnik auf Tonfrequenzbasis, häufig bei bestehenden Anlagen zur Steuerung der Geräte und dem Doppeltarif im Einsatz.
Muss ich technisch etwas anpassen oder (de)installieren lassen?
Falls eine Flexibilitäten-Nutzung gekündigt wird, wird die Steuerung angepasst. Ein Rückbau der Installationen ist nicht vorgesehen.
Funktionsweise der Steuerung und Eingriffe
Wird bei der Steuerung von PV-Anlagen der Eigenverbrauch vorab berücksichtigt?
V1: Die Abregelung erfolgt nur auf die überschüssige Produktion, welche eingespeist wird.
V2: Nein, die Abregelung erfolgt zu bestimmten Zeiten und in vorher festgelegtem Ausmass.
V3: Ist eine Gebäudeautomation vorhanden, kann eine Überschusssteuerung umgesetzt werden. Andernfalls erfolgt die Abregelung direkt am Wechselrichter.
V4: Die Abregelung richtet sich nach dem aktuellen Bedarf. Ob und in welchem Umfang feste Zeitfenster durch den VNB definiert werden, ist noch zu klären.
Wird bei Steuerung meines Boilers mein Warmwasser reduziert oder verändert sich die Temperatur?
Die Temperatur kann mit dem Warmwasserbezug kurzfristig sinken, bleibt aber innerhalb der Komfortgrenzen. Das Nachladen erfolgt automatisch zu den definierten Zeiten.
Was passiert, wenn ich meine Wallbox priorisiert laden will?
Moderne Wallboxen mit HEMS-Unterstützung bieten Priorisierungsfunktionen. Diese können je nach Steuerungssystem überstimmt oder integriert werden.
Einflussmöglichkeiten und Steuerbarkeit
Gibt es eine API oder eine Schnittstelle für meine Energiemanagement-Software?
Moderne Home Energy Management Systeme unterstützen oft offene Schnittstellen wie EEBUS, Modbus oder REST-API zur Integration von Steuerbefehlen des VNB. Für eine detaillierte Information melden Sie sich bitte bei uns, um zu klären, was bei Ihnen für Möglichkeiten vorhanden sind.
Kosten, Nutzen und Entschädigung
Wird der Eigenverbrauch vor einer Steuerung berücksichtigt?
Die Nutzung wird je Geräte in einem Vertrag geregelt.
Sicherheit, Verantwortung und Risiken
Wie wirkt sich die Steuerung auf die Produktionssicherheit meines Unternehmens aus?
Die Steuerung ist so ausgelegt, dass keine sicherheitsrelevanten Einschränkungen entstehen.
Wie wirkt sich die Steuerung auf die Gerätegarantie aus?
Bei normgerechtem Einsatz gemäss Herstellervorgaben bleibt die Garantie bestehen. Bitte Herstellerangaben beachten.
Gibt es Risiken für mein Haus oder meine Familie (z.B. durch automatische Einschaltung)?
Die Systeme sind nach geltenden Normen abgesichert. Sicherheitsabschaltungen greifen im Notfall automatisch.
Datenschutz und Transparenz
Wie und wann werde ich über Änderungen bei der Flexibilitäten-Nutzung informiert?
Sie erhalten die Informationen zur Nutzung Ihrer Flexibilität in der Regel jährlich via Homepage. Spezielle Gegebenheiten oder Anpassungen können auch unter dem Jahr über die VNB üblichen Wege kommuniziert werden.
Rechtliches, Kommunikation und Dokumentation
Gibt es besondere Regelungen bei vEVG, vZEV- oder LEG-Modellen?
Ja. Bei Zusammenschlüssen wie dem EVG, vEVG (ZEV, vZEV) oder LEG gelten differenzierte Zuständigkeiten. Die Fälle müssen individuell beurteilt werden. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Muss ich als Eigentümerin oder Eigentümer meiner Verwaltung Bescheid geben?
Ja. Es wird empfohlen, alle relevanten Informationen weiterzuleiten, um Klarheit zu schaffen.
Warum wurde ich nicht früher über den Umfang der Flexibilitäten und die Art der Nutzung informiert?
Die gesetzliche Grundlage und technische Umsetzbarkeit haben sich erst in den letzten Jahren entwickelt. Die Kommunikation erfolgt nun mit der Gesetzesanpassung ab dem 1. Januar 2026 auf breiter Basis.
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Technische Betriebe | 081 720 22 00 | technische.betriebe@vilters-wangs.ch |