Kopfzeile

Bitte schliessen

Gemeinde Vilters-Wangs

Öffnungszeiten
Rathaus

Montag:
08.00–11.30 Uhr
14.00–17.30 Uhr

Dienstag bis Freitag:
08.00–11.30 Uhr
14.00–16.00 Uhr

Inhalt

Ausweise und Bescheinigungen

Auskunft über Beistandschaft und Vorsorgeauftrag (Handlungsfähigkeitszeugnis)

Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörde über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie eine Auskunft über Beistandschaft und Vorsorgeauftrag (Handlungsfähigkeitszeugnis). Sie können das Zeugnis direkt bei unserem Schalter im Gemeindehaus beziehen (bitte nehmen Sie einen Ausweis mit) oder wir stellen Ihnen das Zeugnis auf Ihre Bestellung gegen Rechnung zu.

Auskünfte über Beistandschaft und Vorsorgeauftrag können beim Einwohneramt bestellt werden.

Wohnsitzbestätigung

Müssen Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck Ihren Wohnsitz nachweisen? Wir stellen Ihnen gerne eine Wohnsitzbestätigung aus, welche Ihre Adresse und die Wohnsitzdauer in unserer Gemeinde bestätigt.

Wohnsitzbestätigungen können beim Einwohneramt bestellt werden.

Heimatschein

Schweizer Bürgerinnen und Bürger erhalten beim Zivilstandsamt ihres Heimatorts einen Heimatschein. Der Heimatschein dient als Grundlage für die Eintragung der Personendaten in das Einwohnerregister des Wohnorts. Wer zuzieht, hinterlegt seinen Heimatschein also an seinem neuen Wohnort.

Falls Sie noch keinen Heimatschein besitzen, können Sie diesen beim Regionalen Zivilstandsamt Sarganserland bestellen.

Heimatausweis

Falls Sie eine Ausbildung oder ein Studium in einer anderen Gemeinde oder Stadt antreten und sich während der Arbeitswoche dort aufhalten werden, Ihren Hauptwohnsitz jedoch in unserer Gemeinde beibehalten, benötigen Sie für den Wochenaufenthalt in der anderen Gemeinde/Stadt einen Heimatausweis. Gerne stellen wir Ihnen einen solche Ausweis aus.

Einen Heimatausweis können Sie beim Einwohneramt bestellen.

Personenstandsausweis / Bestätigung über den registrieren Personenstand

Der Personenstandsausweis (für Schweizer Staatsangehörige) und die  Bestätigung über den registrierten Personenstand (für ausländische Staatsangehörige) geben Auskunft über die aktuell registrierten Daten der Person und eignen sich zum Nachweis von Personendaten wie Namensführung, Zivilstand oder - für schweizerische Staatsangehörige - Bürgerrecht.

Den Personenstandsausweis bestellen schweizerische Staatsangehörige beim Zivilstandsamt des Heimatortes

Die Bestätigung über den registrierten Personenstand bestellen ausländische Staatsangehörige beim Zivilstandsamt des Wohnortes. Voraussetzung für die Ausstellung: Person muss bereits im schweizerischen Zivilstandsregister registriert sein.  

Familienausweis

Dieses Dokument belegt Ort und Datum der Eheschliessung und enthält die aktuellen Personendaten der Ehefrau, des Ehemanns und der gemeinsamen Kinder. Es wird aufgrund eines neuen Zivilstandsereignisses (z.B. Geburt, Tod, Kindesanerkennung) ersetzt.

Einen Familienausweis können Sie beim Regionalen Zivilstandsamt Sarganserland bestellen (für BürgerIn vom Sarganserland).

Einheimischausweis

Der Einheimischausweis kann beim Einwohneramt / Infoschalter bezogen und jährlich abgestempelt werden (Total 8 Jahre). Für die Ausstellung benötigen wir ein aktuelles Passfoto und einen gültigen Ausweis für die Personenidentifikation. Kontaktieren Sie uns, falls Sie Fragen zu anderen Dokumenten haben.

Einheimischausweis

Die Bergbahnen (Pizol und Flumserberg) verlangen für den Bezug von Billetten zum Einheimischentarif einen Einheimischenausweis. Sie haben zwei Möglichkeiten zur Auswahl: Einheim…

Die Bergbahnen (Pizol und Flumserberg) verlangen für den Bezug von Billetten zum Einheimischentarif einen Einheimischenausweis.

Sie haben zwei Möglichkeiten zur Auswahl:

  • Einheimischbestätigung (A4-Blatt, kein Passfoto notwendig)

Diese ist gratis und kann jederzeit bezogen werden. Bei Wunsch stellen wir es Ihnen auch gerne nach Hause zu.

  • Einheimischausweis (im Kreditkartenformat)

Dieser kann ebenfalls gratis beim Infoschalter bezogen werden. Dazu benötigen wir ein Passfoto (keine Vorschriften). Sprechen Sie bitte mit Pass oder Identitätskarte vor.
Der Ausweis ist acht Jahre gültig und muss jedes Jahr vom Einwohneramt abgestempelt werden. Das jährliche Nachstempeln ist kostenlos.

Einheimischausweis im Kreditkartenformat

Identitätskarte

Die Identitätskarte können Sie bei Ihrer Wohngemeinde beantragen. Bitte sprechen Sie persönlich bei uns vor und bringen Sie folgende Unterlagen mit: Bisherige ID-Karte Passfoto (…

Die Identitätskarte können Sie bei Ihrer Wohngemeinde beantragen. Bitte sprechen Sie persönlich bei uns vor und bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Bisherige ID-Karte
  • Passfoto (bitte Kriterien beachten, Mund geschlossen etc.) das Passfoto kann auch online eingereicht werden (.jpg-Datei an einwohneramt@vilters-wangs.ch)
  • Verlustanzeige (bei Verlust oder Diebstahl der noch gültigen Identitätskarte)


Bei Minderjährigen benötigen wir zusätzlich die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters.
Da wir verpflichtet sind, die Passfotos mit den Angtragsstellenden zu vergleichen, ist es notwendig, dass jede Person persönlich beim Infoschalter vorbei kommt (auch Kleinkinder).
Die Gebühr für die ID-Karte wird direkt eingezogen.

Gebühren und Gültigkeit

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre (5 Jahre) CHF 35.00
Erwachsene (10 Jahre) CHF 70.00

 

Pass 10 (biometrischer Pass) / Kombiangebot

Seit dem 24. Feburar 2010 kann der Pass 10 sowie das Komi-Angebot (Pass 10 und ID-Karte) nur noch bei der Kantonalen Ausweisstelle, Oberer Graben 32, 9001 St. Gallen, beantragt werden. D…

Seit dem 24. Feburar 2010 kann der Pass 10 sowie das Komi-Angebot (Pass 10 und ID-Karte) nur noch bei der Kantonalen Ausweisstelle, Oberer Graben 32, 9001 St. Gallen, beantragt werden. Die Bestellung kann unter der Tel. Nr 058 229 36 31 oder im Internet unter www.schweizerpass.ch erfolgen. Nach Erhalt des Termines, ist eine persönliche Vorsprache bei der Kantonalen Ausweisstelle in St. Gallen nötig, da dort vor Ort die biometrischen Daten (zwei Fingerabdrücke sowie das Gesichtsbild) erfasst werden.

Folgende Unterlagen werden dafür benötigt:

  • alter Reisepass (falls vorhanden) und/oder Identitäskarte
  • bei Einbürgerung: Ausländerausweis und Einbürgerungsentscheid

Innerhalb von 10 Arbeitstagen nach der Vorsprache erhalten Sie den Pass 10.
Weitere Informationen finden Sie auch im Internet unter www.ausweisstelle.sg.ch.

Gebühren und Gültigkeit

Pass 10  
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre (5 Jahre) CHF  65.00
Erwachsene (10 Jahre) CHF 145.00

 

Kombi-Angebot  
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre (5 Jahre) CHF  78.00
Erwachsene (10 Jahre) CHF 158.00

 

Zugehörige Objekte