Vogelgrippe: Präventionsmassnahmen für die ganze Schweiz
In Absprache mit den Kantonen verstärkt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) die Prävention. Die präventiven Massnahmen haben zum Ziel, die Ausbreitung der Krankheit zu verhindern und die Geflügelbestände zu schützen. Das BLV ruft alle Geflügelhalterinnen und -halter dazu auf, die vorgegebenen Präventions- und Biosicherheitsmassnahmen konsequent umzusetzen. Die angepasste Verordnung tritt am 25. November 2025 in Kraft und gilt bis zum 31. März 2026.
All Infos zu den Präventionsmassnahmen:
Vogelgrippe: Ausweitung der Präventionsmassnahmen auf die ganze Schweiz
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