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Gemeinde Vilters-Wangs

Öffnungszeiten
Rathaus

Montag:
08.00–11.30 Uhr
14.00–17.30 Uhr

Dienstag bis Freitag:
08.00–11.30 Uhr
14.00–16.00 Uhr

Inhalt

Gesuch zur Benützung von Hydranten

  • Die Hydranten dürfen grundsätzlich nur für Feuerlöschzwecke benützt werden.
  • Die Wasserversorgung kann die Benützung für andere Zwecke in Ausnahmefällen bewilligen. Die Bewilligung ist befristet.
  • Das unberechtigte Manipulieren an Hydranten und Schiebern ist untersagt.
  • Die Hydranten müssen jederzeit für die Feuerwehr zugänglich sein. Das Ablagern von Material und das Parkieren von Fahrzeugen in unmittelbarer Nähe von Hydranten sind verboten

Aktionen

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