Gesuch zur Benützung von Hydranten
- Die Hydranten dürfen grundsätzlich nur für Feuerlöschzwecke benützt werden.
- Die Wasserversorgung kann die Benützung für andere Zwecke in Ausnahmefällen bewilligen. Die Bewilligung ist befristet.
- Das unberechtigte Manipulieren an Hydranten und Schiebern ist untersagt.
- Die Hydranten müssen jederzeit für die Feuerwehr zugänglich sein. Das Ablagern von Material und das Parkieren von Fahrzeugen in unmittelbarer Nähe von Hydranten sind verboten
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