Meldeformular Solaranlagen
Seit dem 1. Mai 2014 ist das neue Raumplanungsgesetz in Kraft.
Was bringt das für Neuigkeiten?
Das Bewilligungsverfahren von Solaranlagen (Photovoltaik und Thermische Anlagen) wurde angepasst. Neu gilt bei der Erstellung einer Solaranlage in der Bau- und Landwirtschaftszone nur noch eine Meldepflicht beim Bauamt, wenn folgende Kriterien vier erfüllt sind.
Steildach:
- Die Solaranlage darf die Dachfläche im rechten Winkel nicht mehr als 20cm überragen.
- Die Solaranlage darf von vorne und von oben gesehen, nicht über die Dachfläche hinausragen.
- Die Solaranlage muss nach dem Stand der Technik reflexionsarm ausgeführt werden.
- Die Module müssen kompakt angeordnet sein; technisch bedingte Auslassungen oder eine versetzte Anordnung aufgrund der verfügbaren Flächen sind zulässig.
Flachdach:
- Die Solaranlage darf die Oberkante des Dachrandes um höchstens 1 Meter überragen.
- Die Solaranlage muss von der Dachkante so weit zurückversetzt sein, dass sie von unten und in einem Winkel von 45 Grad betrachtet nicht sichtbar sind.
- Die Solaranlage muss nach dem Stand der Technik reflexionsarm ausgeführt werden.
- Der bewilligte Dachaufbau des Gebäudes (Retention / Begrünung) darf durch die Solaranlage nicht verändert werden.
Meldeverfahren:
- Die Bauherrschaft reicht der Bauverwaltung 30 Tage vor Baubeginn die für die Beurteilung notwendigen Unterlagen ein. Situationsplan, Planunterlagen, Anlagebeschrieb
- Keine Visierung
- Kein Anzeigeverfahren
- Keine Öffentliche Auflage
- Keine Gebühren
Alle Solaranlagen die nicht den vier Kriterien 1 – 4 entsprechen brauchen weiterhin eine Baubewilligung wie bis Anhin.
Für Auskünfte steht Ihnen unsere Bauverwaltung gerne zur Verfügung.
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Name | Telefon | Kontakt |
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Bauverwaltung | 081 725 37 27 | rene.scherrer@vilters-wangs.ch |