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Gemeinde Vilters-Wangs

Öffnungszeiten
Rathaus

Montag:
08.00–11.30 Uhr
14.00–17.30 Uhr

Dienstag bis Freitag:
08.00–11.30 Uhr
14.00–16.00 Uhr

Inhalt

Gastwirtschaftspatent für einen Betrieb: Gesuch

Sie wollen in der Gemeinde Vilters-Wangs einen Gastwirtschaftsbetrieb übernehmen oder neu eröffnen? Dann benötigten Sie dazu eine Bewilligung, ein sogenanntes "Gastwirtschaftspatent". Die Bewilligungsvoraussetzungen sind im kantonalen Gastwirtschaftsgesetz (sGS 553.1; abgek. GWG) geregelt. Damit wir das Gesuch prüfen und die Bewilligung erteilen können, bitten wir Sie, dieses Formular auszufüllen und mit allen erforderlichen Unterlagen einzureichen.

Bitte bedenken Sie, dass es seine Zeit dauert, bis die Prüfung abgeschlossen ist und die Bewilligung erteilt werden kann. Reichen Sie deshalb das Gesuch bitte frühzeitig, mindestens einen Monat vor der geplanten Eröffnung ein. Danke.

Ist etwas unklar oder haben Sie Fragen? Dann rufen Sie uns bitte einfach an. Wir beraten Sie gerne.

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