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Gemeinde Vilters-Wangs

Öffnungszeiten
Rathaus

Montag:
08.00–11.30 Uhr
14.00–17.30 Uhr

Dienstag bis Freitag:
08.00–11.30 Uhr
14.00–16.00 Uhr

Inhalt

Festwirtschaftspatent

Das Gesuch ist spätestens 30 Tage vor der Durchführung des Anlasses bei der Gemeinderatskanzlei Vilters-Wangs, Rathaus, 7323 Wangs, einzureichen. Verspätet eingereichte Gesuche können dazu führen, dass die Bewilligung nicht fristgerecht erteilt bzw. der Anlass nicht durchgeführt werden kann.

Vorbehalten bleibt die Erteilung der allenfalls weiteren notwendigen Bewilligungen (z. B. Einsatz einer Laseranlage, brandschutztechnische Bewilligung gemäss Feuerschutzgesetz , Verlegung der Schliessungszeit für einen Anlass [Polizeistundeverlängerung], Benützung von öffentlichem Grund/gesteigerter Gemeingebrauch, Bewilligung gemäss Waldgesetzgebung, Beschäftigung von ausländischen Künstlern, Musikern und Artisten usw. [Künstler, Musiker und Artisten aus der EU benötigen keine Bewilligung, sofern der Auftritt nicht länger als 90 Tage dauert]).

Das Patent für einen Anlass kann nur erteilt werden, wenn der nachgesuchten gewerblichen Nutzung keine bau-, feuer- und lebensmittelpolizeilichen Vorschriften entgegenstehen.

Wenn der/die verantwortliche Patentinhaber/-in den zivilrechtlichen Wohnsitz ausserhalb der Gemeinde Vilters-Wangs begründet, sind diesem Gesuch gemäss Art. 14 des Gastwirtschaftsgesetzes beizulegen:

  • Handlungsfähigkeitszeugnis;
  • Ausweis über den Wohnsitz des/der Patentinhabers/-in;
  • Bestätigung über Nutzungsberechtigung für die Betriebsräumlichkeiten.

Für ortsansässige Patentinhaber/-innen entfällt die Beibringung der vorgenannten Unterlagen. Alle Patent-Gesuchsteller müssen aber handlungsfähig und charakterlich geeignet sein und für eine einwandfreie Betriebsführung während des Anlasses Gewähr bieten.

Patente mit Berechtigung zum Alkoholausschank werden nicht erteilt, wenn wichtige polizeiliche Interessen, insbsondere jene des Jugendschutzes, erheblich gefährdet sind.

Aktionen

Zugehörige Objekte

Preis

CHF 50.00

Sie erhalten von uns dazu einen Einzahlungsschein per Post

Bemerkung

Füllen Sie dieses Formular vollständig aus und reichen Sie es uns elektronisch ein.

Verfahren

Das Gesuch wird von der Gemeindratskanzlei bearbeitet. Für Fragen wenden Sie sich bitte an die Gemeinderatskanzlei unter 081 725 37 24.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.