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Gemeinde Vilters-Wangs

Öffnungszeiten
Rathaus

Montag:
08.00–11.30 Uhr
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Dienstag bis Freitag:
08.00–11.30 Uhr
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Inhalt

Lotto- und Tombolaveranstaltungen

Ab 1.11.2020 änderten sich die gesetzlichen Bestimmungen für Geldspiele.

Die Gesetzesänderung bringt folgende Änderungen bei den Lotto- und Tombolaveranstaltungen mit sich:

  • Tombola- und Lotto, die von einem Verein oder einer gemeinnützigen Stiftung durchgeführt werden, benötigen in der Regel keine Bewilligung, wenn die Plansumme Fr. 50'000.00 nicht übersteigt.
  • Tombola- und Lottoveranstaltungen mit einer Plansumme über Fr. 50'000.00 unterstehen den Bestimmungen für übrige Kleinlotterien und sind immer bewilligungspflichtig. Zuständig für die Bewilligung ist der Kanton.
  • Gesuche können direkt bei der Bewilligungsbehörde (Kanton oder Gemeinde) eingereicht werden oder an die vom Kanton betreute Adresse info.Geldspiele@sg.ch. Ist die Gemeinde für die Bewilligung zuständig, leitet der Kanton das Gesuch an die zuständige Gemeinde weiter.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Kantons St. Gallen.

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