Pilzschutz
Der Schutz der Pilze richtet sich nach der Verordnung über den Schutz wildwachsender Pflanzen und freilebender Tiere des Kantons St. Gallen (Naturschutzverordnung, sGS 671.1) und den Gemeindeverordnungen über den Schutz der Pilze (Pilzschutzverordnung).
In den politischen Gemeinden des Sarganserlandes gelten die folgenden einheitlichen Pilzschutzbestimmungen:
Schontage
Das Sammeln von Pilzen aller Art ist an den zusammenhängenden Schontagen vom 1. bis und mit 10. Tag des Monats untersagt.
Nachtpflückverbot
Zwischen 20.00 Uhr und 08.00 Uhr ist das Sammeln von Pilzen nicht gestattet.
Tageskontingent
Eine Person darf pro Tag nicht mehr als insgesamt 2 kg von Pilzen aller Art sammeln.
Schutzmassnahmen
Das organisierte Sammeln von Pilzen in Gruppen von mehr als 3 Erwachsenen, welche nicht der gleichen Familie angehören, ist verboten. Pilze dürfen nicht mutwillig zerstört werden.
Strafbestimmung
Übertretungen dieser Pilzschutzvorschriften werden mit Busse bestraft.
Aufsichtsorgane
Polizeiorgane, Pilzkontrolleure, Forstbeamte, Wildhüter, Jagd-, Fischerei-, Pflanzenschutz- und Pilzschutzaufseher haben die Einhaltung der Pilzschutzbestimmungen zu überwachen und Verstösse anzuzeigen.
Sie haben folgende Befugnisse:
- Inhalt von Taschen, Rucksäcken und Fahrzeugen kontrollieren;
- Personalien feststellen;
- Sammelbehältnisse, Werkzeuge und Transportmittel sowie widerrechtlich gesammelte Pilze
bis zum Eintreffen der Polizei sicherstellen.
Amtliche Pilzkontrolleurin |
Kontrollstellen | Öffnungstag | Öffnungszeiten (vom 11.07. bis 31.10.2025) |
Elvira Zogg |
7323 Wangs, Schiggstr. 32, Feuerwehrdepot |
Dienstag |
18.00 - 19.30 Uhr |
Elvira Zogg |
7310 Bad Ragaz, Gebäude Adlerhorst gegenüber Rathaus, bitte Signalisation beachten. (Parkgelegenheit: Parkhaus oder Garniweg) |
Dienstag und Freitag | 16.30 - 17.30 Uhr |
Frühlingspilz-Kontrolle bei tel. Voranmeldung: 079 626 73 51
Pilzschutzaufsicht
Die Aufsichtsorgane haben bei begründetem Verdacht der Widerhandlung gegen die Pilzschutzbestimmungen folgende Befugnisse:
- sich von verdächtigen Personen den Inhalt von Sammelbehältnissen, wie Rücksäcken und Taschen, vorzeigen zu lassen;
- deren Personalien feststellen zu lassen;
- Sammelbehältnisse, Werkzeuge und Transportmittel sowie widerrechtlich gesammelte Pilze bis zum Eintreffen der Polizei sicherzustellen.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeinderatskanzlei | 081 725 37 23 | jasmin.renner@vilters-wangs.ch |