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Gemeinde Vilters-Wangs

Öffnungszeiten
Rathaus

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Inhalt

Bekanntmachung Baugesuch 7323 GmbH

1. Juli 2025
(Art. 139 Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1)
Bauherr 7323 GmbH, Neuwangserstrasse 49, 7323 Wangs
Grundeigentümer 7323 GmbH, Neuwangserstrasse 49, 7323 Wangs
Baugesuch Nr. 2024/109
Bauvorhaben Abbruch best. Garage und Unterstand Vers.-Nr. 2990, Neubau Doppeleinfamilienhaus mit Luft-/Wasser-Wärmepumpen
Lage Parzelle-Nr. 5165, Rietbrüelweg, 7323 Wangs
Auflagefrist 1. Juli 2025 bis 14. Juli 2025

Baugesuch und Unterlagen können während der Auflagefrist beim Bauamt, 2. Stock, Büro 25, Dorfstrasse 34, 7323 Wangs eingesehen werden.

Öffentlich- und/oder privatrechtliche Einsprachen sind gemäss Art. 153 ff. PBG innert der Auflagefrist schriftlich mit Antrag und Begründung an den Gemeinderat Vilters-Wangs einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer eigenes schutzwürdiges Interesse hat. Es ist ausdrücklich zu erklären, ob es sich um eine öffentlich-rechtliche Einsprache, eine privat-rechtliche Einsprache nach Art. 684 ZGB oder um eine übrige privatrechtliche Einsprache handelt.