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Gemeinde Vilters-Wangs

Öffnungszeiten
Rathaus

Montag:
08.00–11.30 Uhr
14.00–17.30 Uhr

Dienstag bis Freitag:
08.00–11.30 Uhr
14.00–16.00 Uhr

Inhalt

E-Voting in Vilters-Wangs

In der Gemeinde Vilters-Wangs besteht seit der Abstimmung vom 18. Juni 2023 wieder die Möglichkeit, die Stimme elektronisch abzugeben. E-Voting stellt einen weiteren Abstimmungskanal zu den herkömmlichen Varianten (brieflichen Stimmabgabe und Stimmabgabe an der Urne) dar.

Für die Nutzung ist eine einmalige Anmeldung erforderlich. Nach der Anmeldung wird künftig bei jedem Urnengang das Stimmmaterial sowohl für die elektronische Stimmabgabe wie auch für die bisherigen Kanäle (brieflich und Urne) zugesendet. Die Anzahl an Anmeldungen ist limitiert und die Anmeldemöglichkeit wird gesperrt, sobald 30 Prozent des Elektorats erreicht werden. An- und Abmeldungen sind vor jeder Abstimmung oder Wahl möglich und werden berücksichtigt, wenn sie spätestens 8 Wochen vor dem Wahl- oder Abstimmungssonntag eintreffen.
 

Anmeldung kurz erklärt

1. Datenerfassung

Erfassung der persönlichen Daten. Für die Eingabe wird die AHV-Nummer benötiget.

2. Anmeldung

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt werden, ist der nächste Schritt die Anmeldung.

3. Erhalt Bestätigen

Im Anschluss der Anmeldung erhält man eine schriftliche Bestätigung per Post.

Interessierte Personen können sich unter Anmeldeverfahren | sg.ch anmelden.
 

Informationen zum E-Voting-System

Der Kanton St.Gallen setzt das E-Voting-System der Schweizerischen Post mit vollständiger Verifizierbarkeit ein. Informationen zum System, zum Stimmabgabeprozess und zu den Sicherheitsmechanismen finden Sie auf der E-Voting-Informationsplattform der Kantone.

Website der Schweizerischen Post zum Thema E-Voting 
 

Wie stimme ich elektronisch ab?

Der Stimmrechtsausweis enthält die persönlichen Zugangsdaten und notwendigen Codes für die elektronische Stimmabgabe auf dem E-Voting-Portal des Kantons St.Gallen. Im Portal sind Hilfeseiten eingebaut, die während des gesamten Stimmabgabeprozesses zugänglich sind.

Die elektronische Urne öffnet vier Wochen vor dem Urnengang am Montag um 12 Uhr und schliesst am Samstag vor dem Urnengang um 12 Uhr.
 

Sicherheit bei E-Voting

Auf Ihrem Stimmrechtsausweis finden Sie unterschiedliche Codes, die wichtige Sicherheitsmerkmale darstellen. Falls die Prüfcodes oder andere Angaben von Portal und Stimmrechtsausweis nicht übereinstimmen, gelten die Informationen des Stimmrechtsausweises. Bitte nehmen Sie in einem solchen Fall umgehend mit der Staatskanzlei Kontakt auf.

Wir empfehlen Ihnen ausserdem, vor der Anmeldung auf dem E-Voting-Portal zu prüfen, ob Sie sich auf der richtigen Webseite befinden. Wie Sie dies überprüfen können und welche weiteren Sicherheitsmassnahmen Sie selbst ergreifen können, wird auf der E-Voting-Informationsplattform erläutert.

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