Kopfzeile

Bitte schliessen

Gemeinde Vilters-Wangs

Öffnungszeiten
Rathaus

Montag:
08.00–11.30 Uhr
14.00–17.30 Uhr

Dienstag bis Freitag:
08.00–11.30 Uhr
14.00–16.00 Uhr

Inhalt

Benefits

Unsere Mitarbeitenden profitieren von attraktiven Anstellungsbedingungen, interessanten Entwicklungsmöglichkeiten und einem modernen Arbeitsumfeld, das Wert auf Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben legt. Gemeinsam gestalten wir eine zukunftsorientierte Gemeinde – mit einem starken Teamgeist und echten Mehrwerten für alle.

 

Ferienanspruch

Erholung hat einen hohen Stellenwert. Deshalb stehen Ihnen pro Jahr folgende Ferientage zu:

bis zum 20. Altersjahr: 28 Arbeitstage
bis zum 49. Altersjahr: 25 Arbeitstage
ab dem 50. Altersjahr: 28 Arbeitstage
ab dem 60. Altersjahr: 30 Arbeitstage

 

Bezahlter Urlaub

Wir gewähren für verschiedene Anlässe und Gegebenheiten vereinzelte Freitage (z.B. Heirat, Wohnungswechsel etc.).

 

Unbezahlter Urlaub

Wenn es die betriebliche Situation zulässt, unterstützen wir den Wunsch nach einem unbezahlten Urlaub.

 

Mutterschaftsurlaub

Der Mutterschaftsurlaub dauert 16 Wochen.

 

Bandbreitenmodell und Kompensationstage

Vollzeitlich tätige Mitarbeitende mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 42 Stunden können die Arbeitszeit mit Zustimmung des Gemeindepräsidenten zwischen 41 und 43 Wochenarbeitsstunden festlegen, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen.

Eine zusätzliche Wochenarbeitsstunde je Jahr berechtigt zum Bezug von fünf Kompensationstagen, eine Wochenarbeitsstunde weniger führt zu einer Lohneinbusse von 2,38 Prozent. Für den Bezug der Kompensationstage werden die Bestimmungen über die Ferien sachgemäss angewendet.

In der Verwaltung wird im Rahmen der gleitenden Arbeitszeit die wöchentliche Soll-Arbeitszeit um eine halbe Stunde erhöht. Damit entsteht ein Anspruch von jährlich 3 Kompensationstagen.

 

Dienstjubiläum

Die Treueprämie wird ausgerichtet nach Vollendung:

a) des 10. und des 15. Dienstjahres in der Höhe eines halben Monatslohns.
b) des 20. und 25. Dienstjahres in der Höhe eines Monatslohns.

 

Attraktive Öffnungszeiten

Dem Verwaltungspersonal stehen attraktive Öffnungszeiten zur Verfügung.

 

Lernende

- Finanzielle Unterstützung für die Beschaffung eines Notebooks, sofern dieses für die Ausbildung notwendig ist.
- grosszügige Spesenregelung.

 

Lohnfortzahlung bei Krankheit und Unfall

Bei Krankheit oder Unfall besteht während 24 Monaten Anspruch auf Lohnfortzahlung, in der Probezeit während eines Monats.
Die Lohnfortzahlung beträgt während der ersten zwölf Monate 100 Prozent und anschliessend 80 Prozent des Lohns. In Härtefällen kann sie bis auf 100 Prozent des Lohns erhöht werden.

 

Handy Abo

Sie haben die Möglichkeit, über uns ein Swisscom-Abonnement zu stark vergünstigten Konditionen abzuschliessen.

 

Aus- und Weiterbildungen

Wir fördern Ihre Aus- und Weiterbildungen mit entsprechender Kostenbeteiligung.
Wir bieten spannende Ausbildungsplätze in diversen Lehrberufen.
Bei uns stehen Ausbildungsplätze für Studierende Dipl. Pflegefachperson HF zur Verfügung.

 

Pensionskasse

Wir bieten unseren Mitarbeitenden verschiedene Vorsorgepläne an. Beim Standartplan übernimmt die Arbeitgeberin bei den Mitarbeitenden 60% der Gesamtprämie.

Zudem liegt die Eintrittsschwelle bei 75% der maximalen AHV-Altersrente. Bei sämtlichen Kategorien besteht kein Koordinationsabzug.

Weiters haben die Mitarbeitenden die Möglichkeit dem Wahlplan Maxi beizutreten. Beim Wahlplan Maxi bezahlen die Mitarbeitenden höhere Arbeitnehmerbeiträge, welche steuerlich abzugsfähig sind. Durch diese höheren Beiträge kann das Alterskapital und damit die spätere Rente erhöht werden.

 

Alters- und Pflegeheim - Haus am Bach
Umkleidezeit und Inkonvienzentschädigung

Für Mitarbeitende im Alters- und Pflegeheim Haus am Bach gilt die Umkleidezeit als Arbeitszeit.


Mitarbeitende des Alters- und Pflegeheim haben Anspruch auf eine Inkonvenienz-Entschädigung, wenn sie regelmässig und auf Dauer ausserhalb der Arbeitszeit unter erschwerten Bedingungen arbeiten oder Pikettdienst leisten:
- Samstag von 12.00 Uhr bis Sonntag 24.00 Uhr,
- Ruhetage von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr,
- Werktage von 19.30 Uhr bis 06.30 Uhr,
- Sonntags-Zulage Nachtwache von Samstag auf Sonntag oder Sonntag auf Montag und an Feiertagen.

Die Inkonvenienz-Zulage beträgt CHF 6.80 pro Stunde.
Die Zulage für die Nachtwache beträgt CHF 22.00 pro Tag.

 

  Diese Regelungen gelten nicht für das pädagogische Personal, welches dem kantonalen Lehrerdienstrecht untersteht.