Zustimmungserklärung Grenzbaute
An- und Nebenbauten können mit Bewilligung des Gemeinderates und mit schriftlicher Zustimmung des Nachbarn frei an die Grenze gestellt oder zusammengebaut werden. Erfolgt der Zusammenbau nicht gleichzeitig, hat der später Bauende das Recht, ohne besondere Zustimmung des Nachbarn eine Baute gleicher Dimension und Erscheinungsform an die Nachbarbaute anzubauen. Vorbehalten bleibt Art. 19 BauR. Werden mehrere An- oder Nebenbauten an der Grenze zusammengebaut, dürfen sie in ihrer Gesamtheit eine Grundfläche von 80 m2 nicht überschreiten.
Informationen
- Datum
- 1. April 2020
- Herausgeber/-in
- Bauverwaltung
Dokumente
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Zustimmungserklarung_Grenzbaute.pdf (PDF, 70.42 kB) | Download | 0 | Zustimmungserklarung_Grenzbaute.pdf |
Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Bauverwaltung | 081 725 37 27 | rene.scherrer@vilters-wangs.ch |