Schutzverordnung – Änderungsauflage
Schutzverordnung - Änderungsauflage
Der öffentlichen Auflage unterstellt und rechtlich anfechtbar sind folgende Planungsbestandteile:
- Schutzverordnungsplan (Änderungen: Objekte NFA 54 / NFB 2, NFA 14, LRS 2, NFB 3, NFA 6)
- Schutzverordnungstext (Änderungen: Art. 1 und Art. 10)
Erläuternde Unterlagen (nicht anfechtbar):
- Planungsbericht
- Schutzobjektinventar Natur und Landschaft
- Schutzobjektinventar Kulturgüter
Im Sinne von Art. 41 PBG liegen die Unterlagen während 30 Tagen vom 18. August 2025 bis 16. September 2025 bei der Gemeinderatskanzlei, Dorfstrasse 34, 7323 Wangs, zur Einsichtnahme öffentlich auf. Es werden keine persönlichen Anzeigen versandt. Sämtliche Unterlagen stehen auf der Website www.ortsplanung-vilters-wangs.ch zum Herunterladen zur Verfügung.
Innerhalb der Auflagefrist kann gegen die Änderungen an den anfechtbaren Unterlagen beim Gemeinderat Vilters-Wangs, Dorfstrasse 34, 7323 Wangs schriftlich Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes, schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten (Art. 153 PBG).
Gemeinderat Vilters-Wangs
Zugehörige Objekte
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Änderungsauflage - Schutzverordnung Plan (PDF, 12.18 MB) | Download | 0 | Änderungsauflage - Schutzverordnung Plan |
Änderungsauflage - Schutzverordnungstext (PDF, 386.32 kB) | Download | 1 | Änderungsauflage - Schutzverordnungstext |