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Gemeinde Vilters-Wangs

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Rathaus

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Inhalt

Schutzverordnung – Änderungsauflage

14. August 2025
Der Gemeinderat hat gestützt auf Art. 1 Abs. 3 lit. c und Art. 176 Abs. 1 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt PBG) am 7. Juli 2025 erlassen:

Schutzverordnung - Änderungsauflage

Der öffentlichen Auflage unterstellt und rechtlich anfechtbar sind folgende Planungsbestandteile:

  • Schutzverordnungsplan (Änderungen: Objekte NFA 54 / NFB 2, NFA 14, LRS 2, NFB 3, NFA 6)
  • Schutzverordnungstext (Änderungen: Art. 1 und Art. 10)

Erläuternde Unterlagen (nicht anfechtbar):

  • Planungsbericht
  • Schutzobjektinventar Natur und Landschaft
  • Schutzobjektinventar Kulturgüter

Im Sinne von Art. 41 PBG liegen die Unterlagen während 30 Tagen vom 18. August 2025 bis 16. September 2025 bei der Gemeinderatskanzlei, Dorfstrasse 34, 7323 Wangs, zur Einsichtnahme öffentlich auf. Es werden keine persönlichen Anzeigen versandt. Sämtliche Unterlagen stehen auf der Website www.ortsplanung-vilters-wangs.ch zum Herunterladen zur Verfügung.

Innerhalb der Auflagefrist kann gegen die Änderungen an den anfechtbaren Unterlagen beim Gemeinderat Vilters-Wangs, Dorfstrasse 34, 7323 Wangs schriftlich Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes, schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten (Art. 153 PBG).

Gemeinderat Vilters-Wangs

Zugehörige Objekte

Name
Änderungsauflage - Schutzverordnung Plan (PDF, 12.18 MB) Download 0 Änderungsauflage - Schutzverordnung Plan
Änderungsauflage - Schutzverordnungstext (PDF, 386.32 kB) Download 1 Änderungsauflage - Schutzverordnungstext