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Gemeinde Vilters-Wangs

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Rathaus

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Inhalt

Amtliche Publikation - Planauflage Wasserbauprojekt und Sondernutzungsplan Feerbach

5. Juni 2025

Der Gemeinderat hat am 27. Mai 2025 in Anwendung von Art. 21 ff. des Wasserbaugesetzes (sGS 734.1; abgek. WBG) und Art. 1 des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; abgek. PBG) was folgt erlassen:

Gegenstand: A) Wasserbauprojekt Aufwertung Feerbach, Revitalisierungsprojekt

B) Sondernutzungsplan Gewässerraum Feerbach Nord, Route Nr. 3136 Feerbach nach Art. 36a GSchG
Auflagefrist: 6. Juni 2025 bis 7. Juli 2025
Auflageort: Bauverwaltung Vilters-Wangs, 7323 Wangs, Rathaus, Büro Nr. 25
Rechtsmittel: Wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut, kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Vilters-Wangs schriftlich Einsprache erheben. In der Einsprache ist zu bezeichnen, gegen welchen Gegenstand sie sich richtet, weiter hat sie eine Darstellung des Sachverhaltes, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.