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Gemeinde Vilters-Wangs

Öffnungszeiten
Rathaus

Montag:
08.00–11.30 Uhr
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Dienstag bis Freitag:
08.00–11.30 Uhr
14.00–16.00 Uhr

Inhalt

Bekanntmachung Baugesuch Politische Gemeinde Vilters-Wangs

2. Juni 2025
(Art. 139 Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1)
Bauherr Politische Gemeinde Vilters-Wangs, Dorfstrasse 34, 7323 Wangs
Grundeigentümer Unterhaltsgenossenschaft der Melioration, Saarebene, Postfach 222, 7320 Sargans
Baugesuch Nr. 2025/30
Bauvorhaben Aufwertungsprojekt Naturschutzgebiet Kiessammler Vilters
Lage Parzelle-Nr. 4221, Kiesfang, 7324 Vilters
Auflagefrist 2. Juni 2025 bis 16. Juni 2025

Baugesuch und Unterlagen können während der Auflagefrist beim Bauamt, 2. Stock, Büro 25, Dorfstrasse 34, 7323 Wangs eingesehen werden.

Öffentlich- und/oder privatrechtliche Einsprachen sind gemäss Art. 153 ff. PBG innert der Auflagefrist schriftlich mit Antrag und Begründung an den Gemeinderat Vilters-Wangs einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer eigenes schutzwürdiges Interesse hat. Es ist ausdrücklich zu erklären, ob es sich um eine öffentlich-rechtliche Einsprache, eine privat-rechtliche Einsprache nach Art. 684 ZGB oder um eine übrige privatrechtliche Einsprache handelt.