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Gemeinde Vilters-Wangs

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Widerruf des Feuerverbots im Wald und in Waldesnähe

6. Mai 2025

Aufgrund der Wetterentwicklung widerrufen die Gemeinden im Sarganserland gestützt auf Art. 28 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1) ihre kommunalen Allgemeinverfügungen des Feuerverbots im Wald und in Waldesnähe.

Allgemeinverfügung: Auf dem Gebiet der Politischen Gemeinden im Sarganserland wird per sofort das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe aufgehoben.

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innert 14 Tagen seit Veröffentlichung beim Sicherheits- und Justizdepartement des Kantons St. Gallen, Oberer Graben 32, 9001 St Gallen, schriftlich Rekurs erhoben werden.

Wangs, 5. Mai 2025                                                               Gemeindepräsidium Vilters-Wangs