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Gemeinde Vilters-Wangs

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Inhalt

Gesamtrevision Ortsplanung rechtskräftig

25. März 2025
Nach einem mehrjährigen Planungs- und Genehmigungsprozess hat die Gemeinde Vilters-Wangs ihre Ortsplanungsinstrumente erfolgreich überarbeitet. Mit der nun erfolgten Rechtskraft des Rahmennutzungsplans werden Zonenplan und Baureglement ab dem 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt. Damit erfüllt die Gemeinde frühzeitig die gesetzlichen Vorgaben des kantonalen Planungs- und Baugesetzes.

Langjährige Planungsarbeiten erfolgreich abgeschlossen

Der Gemeinderat Vilters-Wangs hat die Gesamtrevision der Ortsplanung seit 2016 intensiv vorangetrieben. Ziel der Revision war es, die bestehenden Planungsinstrumente an die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie an die künftige Bevölkerungs- und Siedlungsentwicklung anzupassen.

Im Januar 2023 verabschiedete der Gemeinderat den neuen Rahmennutzungsplan, bestehend aus Zonenplan und Baureglement, und legte diesen öffentlich auf. Innerhalb der 30-tägigen Einsprachefrist gingen mehrere Einsprachen ein. Das fakultative Referendum wurde nicht ergriffen, sodass das Verfahren weitergeführt werden konnte. Anfang Juli 2024 genehmigte das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) des Kantons St. Gallen den Rahmennutzungsplan. Ein gegen den Entscheid eingereichter Rekurs konnte im Januar 2025 abgeschrieben werden, womit die Planungsrevision rechtskräftig wurde.

Zentrale Planungsziele

Die Gesamtrevision der Ortsplanung verfolgt mehrere übergeordnete Ziele:

Siedlungsentwicklung und Raumplanung

  • Steuerung eines massvollen Bevölkerungswachstums von ca. 0,6 % pro Jahr
  • Erhalt der Identität und Eigenständigkeit der beiden Ortsteile
  • Förderung der Innenentwicklung durch gezielte Verdichtung
  • Nutzung vorhandener Baulücken für eine effiziente Siedlungsentwicklung
  • Begrenzung von Siedlungserweiterungen in die Landschaft
  • Vorrang der touristischen Nutzung in den Ortsteilen Maienberg und Furt

Landschaftsschutz und Umweltaspekte

  • Sicherung des typischen Landschaftscharakters und der natürlichen Topografie
  • Erhalt und Förderung von Vernetzungskorridoren für Flora und Fauna
  • Gestaltung fliessender Übergänge zwischen Siedlungs- und Landschaftsbereichen
  • Ausweisung und qualitative Aufwertung innerörtlicher Freiräume

Verkehr und Mobilität

  • Sicherstellung einer quartierverträglichen Erschliessung
  • Konzentration des motorisierten Individualverkehrs auf Hauptachsen
  • Förderung des Langsamverkehrs durch ein lückenloses und attraktives Wegenetz
  • Gestaltung von Plätzen und Strassenräumen mit hoher Aufenthaltsqualität
  • Koordination von Siedlungsentwicklung und öffentlichem Verkehr

Verzicht auf Neueinzonungen und Einführung der Baumassenziffer

Auf Basis kantonaler Berechnungen sind in der Gemeinde Vilters-Wangs für die kommenden 15 Jahre ausreichende Baureserven vorhanden (ca. 10,8 ha). Daher muss auf Neueinzonungen verzichtet werden. Dies entspricht dem kantonalen Entwicklungsziel einer haushälterischen Bodennutzung.

Ein wesentliches Element der Planungsrevision ist die Einführung der Baumassenziffer als Ersatz für die bisherige Ausnützungsziffer. Durch diese neue Steuerungsgrösse wird sichergestellt, dass eine massvolle bauliche Verdichtung ermöglicht wird, ohne die bestehende Bebauungsstruktur und das Ortsbild nachteilig zu verändern.

Vollzug ab 2026 und weitere Umsetzungsschritte

Mit Beschluss vom 11. Februar 2025 hat der Gemeinderat entschieden, die neuen Planungsinstrumente per 1. Januar 2026 in Vollzug zu setzen. Dies bedeutet, dass alle ab diesem Datum eingereichten Baugesuche den neuen Bestimmungen entsprechen müssen.

Die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (ÖBA) tritt bereits per 1. März 2025 in Kraft. Damit wird die rechtliche Grundlage für das geplante Bauprojekt des Sicherheits- und Rettungsstützpunkts Riet geschaffen. Die nächsten Schritte umfassen die Durchführung des koordinierten Sondernutzungsplan- und Baubewilligungsverfahrens.

Weitere laufende Planungen

Die Genehmigung des Rahmennutzungsplans stellt einen bedeutenden Meilenstein in der kommunalen Raumplanung dar. Dennoch sind weitere Planungsinstrumente noch in Bearbeitung:

  • Die Schutzverordnung befindet sich derzeit im Einspracheverfahren. Dieses beschränkt sich schwergewichtig auf die Einsprache eines Naturschutzverbandes.
  • Die Überprüfung bestehender Sondernutzungspläne ist in Arbeit.
  • Die Ausscheidung der Gewässerräume ist ebenfalls in Bearbeitung.

Der Gemeinderat plant, die Überprüfung der Sondernutzungspläne sowie die Ausscheidung der Gewässerräume noch im laufenden Jahr der öffentlichen Mitwirkung zu unterstellen.

Vilters-Wangs als Vorreiter in der Region

Gemäss dem Planungs- und Baugesetz (PBG) müssen alle Gemeinden ihre Ortsplanungsinstrumente bis spätestens 2027 überarbeiten. Vilters-Wangs ist die erste Gemeinde in der Region Sarganserland-Werdenberg, die über eine rechtskräftige Rahmennutzungsplanung verfügt. Im gesamten Kanton St. Gallen haben bisher nur drei weitere Gemeinden eine vergleichbare Revision erfolgreich abgeschlossen.

 

***Fragen an Gemeindepräsident Patrik Schlegel***

Welche konkreten Auswirkungen hat die neue Planung für die Bevölkerung?

„Die Bürgerinnen und Bürger profitieren vor allem von mehr Klarheit und einheitlichen Regelungen. Ab dem 1. Januar 2026 gilt ausschliesslich das neue Baureglement mit dem überarbeiteten Zonenplan. Dadurch entfallen die bisherigen Übergangsregelungen und die innerörtliche Verdichtung kann umgesetzt werden. Zudem erhält der Gemeinderat rechtliche Instrumente, um Baulandhortungen entgegenzuwirken.“

Was sollten Bauwillige in der Übergangszeit beachten?

„Für Baugesuche, die bis zum 31. Dezember 2025 entschieden werden, gelten noch die bisherigen Vorschriften. Gesuche, die am 1. Januar 2026 noch pendent sind, müssen an die neuen Bestimmungen angepasst werden. Wir empfehlen Bauwilligen daher, sich frühzeitig zu informieren und mit der Bauverwaltung in Kontakt zu treten. Als Folge der Übergangsregelung gehen wir davon aus, dass Ende 2025 bzw. Anfang 2026 verstärkt Baugesuche eingereicht werden.“