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Gemeinde Vilters-Wangs

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Inhalt

Strukturdatenerhebung für Personen ohne Direktzahlungen im Kanton SG

7. Februar 2025
Für Privatpersonen sowie für Betriebsleiter und Betriebsleiterinnen eines Betriebes ohne Direktzahlungen findet im Kanton St. Gallen die Strukturdatenerhebung 2025 zwischen dem 15. und 31. März 2025 statt.

Im Kanton SG findet die Strukturdatenerhebung 2025 für Privatpersonen sowie für Betriebsleiter und Betriebsleiterinnen ohne Direktzahlungen zwischen dem 15. März bis 31. März 2025 statt.

Alle betroffenen Personen werden durch das kantonale Landwirtschaftsamt SG über die Strukturdatenerhebung informiert. Weitere nützliche Informationen zur Strukturdatenerhebung sind im agriPortal unter "Meine Infos" aufgeführt. Bei Fragen zur Datendeklaration oder Neunanmeldung einer Tierhaltung kann unter anderem auch das Landwirtschaftsamt Vilters-Wangs kontaktiert werden.

Erfassung im agriPortal

Der Zugang zum agriPortal (via agate.ch) erfolgt über das CH-Login. Anschliessend können Sie via agate.ch g "Kant. Datenerhebung SG" ins agriPortal einsteigen. Nutzen Sie insbesondere die Möglichkeit, die Erhebung mit dem dafür vorgesehenen Assistenten durchzuführen.

Die Deklaration erfolgt im agriPortal ausschliesslich digital. Dies hat folgende Vorteile:

  • Die Tiere der Rinder-, Schaf- und Ziegengattung sowie die Equiden wurden bereits von der Tierverkehrsdatenbank übernommen und ins agriPortal importiert.
  • Bei den anderen Nutztieren wie Schweine, Geflügel usw. stehen die Vorjahresdaten ebenfalls zur Verfügung. Diese müssen überprüft und gegebenenfalls ergänzt, angepasst oder bei Aufgabe einer Tierkategorie, gelöscht werden.
  • Die bereinigten und ergänzten Daten 2025 können direkt aus dem agriPortal eingereicht werden.
  • Die Daten sind jederzeit im System einsehbar.
     

Abschliessen und Einreichen der Daten

Überprüfen Sie bitte Ihre Angaben sorgfältig - gegebenenfalls sind diese zu ergänzen
oder anzupassen. Mit "Daten einreichen" wird die Erhebung bestätigt und abgeschlossen.

Im Kanton SG müssen keine Dokumente ausgedruckt, unterschrieben und dem Landwirtschaftsamt eingereicht werden. Mit der Einreichung im agriPortal wird automatisch die Vollständigkeit der Daten bestätigt. Mit Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren ist eine Beitragspflicht zu Gunsten der Tierseuchenkasse verbunden. Diese beträgt mindestens Fr. 20.--. Der Betrag wird im Herbst vom Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen in Rechnung gestellt. Eine vollständige und dauerhafte Aufgabe der Tierhaltung ist an tiere-sg@sg.ch zu melden.

 

Landwirtschaftsamt Vilters-Wangs