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Gemeinde Vilters-Wangs

Öffnungszeiten
Rathaus

Montag:
08.00–11.30 Uhr
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Dienstag bis Freitag:
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Inhalt

Gesamterneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2025 - 2028

23. April 2024
Am 31. Dezember 2024 endet die Amtsdauer 2020 - 2024 der Gemeindebehörden (Gemeindepräsident, Mitglieder des Gemeinderates, Schulpräsident und Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission).

Die Gesamterneuerungswahlen der Politischen Gemeinde Vilters-Wangs finden am Sonntag, 22. September 2024 statt.

Einreichung von Wahlvorschlägen

Für diese Wahlen können Wahlvorschläge eingereicht werden. Für den ersten Wahlgang müssen die Wahlvorschläge spätestens am Freitag, 5. Juli 2024, 12.00 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei eintreffen. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung der Einreichefrist.

Wahlvorschläge sind gültig, wenn sie von wenigstens 15 in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten unterzeichnet sind, höchstens gleich viele Kandidaten enthalten, als Mandate zu vergeben sind, ausschliesslich wählbare Kandidaten enthalten und ausschliesslich Kandidaten enthalten, die ihrer Kandidatur zustimmen.

Gemäss Art. 24 des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen (abgek. WAG) können Unterzeichnerinnen und Unterzeichner von Wahlvorschlägen ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Nach Art. 26 WAG kann eine vorgeschlagene Person vor Ablauf der Einreichefrist schriftlich erklären, dass sie die Kandidatur zurückzieht.

Abgabe der Formulare

Die Gemeinderatskanzlei stellt ab sofort die Formulare für Wahlvorschläge und Zustimmungserklärungen sowie ein Merkblatt zur Verfügung.

Diese können hier heruntergeladen oder bei der Gemeinderatskanzlei bezogen werden.

Stimmzettel

Die Gemeinde erstellt die Stimmzettel nach Massgabe der gültigen Wahlvorschläge (Namen der bisherigen Behördenmitglieder und anschliessend die Namen der neuen Kandidierenden in alphabetischer Reihenfolge).