Asylwesen
Die kantonale Verordnung über die Aufnahme von Asylsuchenden regelt den Vollzug der eidgenössischen Asylgesetzgebung im Bereich der Betreuung von Asylsuchenden, stellt die Zuständigkeiten klar und beschreibt das Zuweisungsverfahren an die Gemeinden.
Dabei sind die Gemeinden verpflichtet, gemäss einem speziellen Verteilschlüssel Asylsuchende unterzubringen und zu betreuen. Zudem betreibt der Kanton St. Gallen im ehemaligen Institut Sonnenberg ein Ausreise- und Nothilfezentrum, das bis zu 150 Asylsuchenden Platz bietet.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Sozialamt | sozialamt@vilters-wangs.ch |