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Gemeinde Vilters-Wangs

Öffnungszeiten
Rathaus

Montag:
08.00–11.30 Uhr
14.00–17.30 Uhr

Dienstag bis Freitag:
08.00–11.30 Uhr
14.00–16.00 Uhr

Inhalt

Persönliche Anordnungen für den Todesfall

Mit dem eigenen Sterben und Tod beschäftigt sich niemand gern. Trotzdem empfiehlt es sich, seine Anordnungen rund um den Todesfall frühzeitig zu treffen. Das gibt Ihnen das beruhigende Gefühl, dass für den Ernstfall vorgesorgt ist und Sie erleichtern damit Ihren Angehörigen die Durchführung der von Ihnen getroffenen Entscheidungen.

Gemäss Art. 4a Abs. 2 des Gesetzes über die Friedhöfe und die Bestattungen des Kantons St. Gallen vom 28. Dezember 1964 (Stand 1. Januar 2013), richtet sich die Bestattung nach dem Willen der verstorbenen Person. Ist dieser nicht feststellbar, entscheiden die nächsten Angehörigen. Beim Bestattungsamt Vilters-Wangs kann dazu ein Formular bezogen und hinterlegt werden.

Für weitere Auskünfte steht das Bestattungsamt Vilters-Wangs gerne zur Verfügung.

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