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Gemeinde Vilters-Wangs

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Rathaus

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Inhalt

EVG (Eigenverbrauchsgemeinschaft) Erfolgsmodell

Wenn mehrere Endverbraucher am Ort der Produktion Energie der Erzeugungsanlage beziehen und eine Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG) gründen möchten, dann bietet das EVG Erfolgsmodell eine transparente und faire Umsetzungsmöglichkeit. Da die Endverbraucher weiterhin als direkt grundversorgte Kundinnen und Kunden der TBVW gelten, sind die TBVW nach wie vor für deren Abrechnung und Messung sowie den damit verbundenen Aufgaben verantwortlich.

Voraussetzung für EVG

  • Die teilnehmenden Endverbraucher befinden sich am "Ort der Produktion".
  • Sämtliche Endverbraucher müssen hinter dem gleichen Netzanschlusspunkt wie die Produktionsanlage liegen.
  • Die Teilnehmer geben ihre schriftliche Zustimmung, dass sie den Strom der Produktionsanlage beziehen wollen.
  • Sämtliche Stromzähler sind intelligente Messmittel, die von der TBVW fernausgelesen werden.
     

Ihr Gewinn aus dem EVG-Erfolgsmodell

Produzenten Teilnehmer Endverbraucher
Tragen keine Investitionen in kostspielige Mess- und Abrechnungsinfrastruktur.

Profitieren von einem vergünstigten Tarif auf dem eigenverbrauchten Strom (Kann je nach EVG abweichen).

Erhalten für die eigenverbrauchte Energie eine höhere Vergütung pro kWh, als wenn der Strom ungenutzt ins Verteilnetz eingespeist wird. Erhalten mit der Rechnung eine Übersicht, welcher Anteil aus dem Netz beziehungsweise von der Produktionsanlage bezogen wurde (Monatliches oder Quartalsweise Verhältnis von Eigenbezug zum Eigenverbrauch).
Haben keinen administrativen Aufwand für Messung, Abrechnung, Eichung und anderes. Diese Aufgaben bleiben bei den TBVW.

Bleiben weiterhin direkte Stromkunden im TBVW Verteilnetz.

 

Kosten und Nutzen EVG

Es lohnt sich, den lokal produzierten Strom vor Ort zu verbrauchen. Dies kann im Rahmen einer EVG zusätzlich optimiert werden, da auch Nachbarn in die Eigenverbrauchslösung eingebunden werden können. Die teilnehmenden Endverbraucher bezahlen für den Strombezug aus dem TBVW Netz die üblichen Ansätze gemäss den publizierten Preisblättern. Für den eigenverbrauchten Strom profitieren sie von einer Preisreduktion von 1 Rp./kWh auf die publizierten kWh-Ansätze (kann je nach EVG abweichen). Die Einnahmen aus dem eigenverbrauchten Strom werden dem Produzenten von den TBVW vergütet. Die TBVW ist regulatorisch verpflichtet, einen Kostenbeitrag für die anteilige Rechnungsstellung zu erheben. Sie verrechnet dem Produzenten daher eine Dienstleistungsgebühr in Höhe von Fr. 2.00 pro Messpunkt/Monat.

Das EVG Erfolgsmodell bietet den Teilnehmern einen Anreiz, ihren Stromverbrauch (beispielsweise den Einsatz der Waschmaschine) auf die Produktionszeiten der Erzeugungsanlage zu legen. Da in der Regel keine Installationsanpassungen zur Abwicklung des EVG Erfolgsmodells notwendig sind, ist eine Erweiterung oder Verkleinerung des Teilnehmerkreises einfach umzusetzen.

Das hier beschriebene EVG Erfolgsmodell der TBVW erfüllt die Vorschriften eines Praxismodells. Das Praxismodell basiert auf Art. 16 des Energiegesetzes. Die Eidg. Elektrizitätskommission (ElCom) hat im Newsletter vom September 2019 und in ihrer Mitteilung vom 13.07.2020 Vorschriften für die Umsetzung des Praxismodells publiziert.
 

Es lohnt sich, den selbst produzierten Strom selber zu verbrauchen

Hier ein Rechenbeispiel:
Wenn die teilnehmenden Endverbraucher Strom aus dem Netz beziehen, bezahlen sie 26 Rp./kWh. Für den Strom der PV-Anlage bezahlen die Teilnehmer lediglich 25 Rp./kWh und damit weniger als bei den TBVW.

Der Strom, den die teilnehmenden Endverbraucher von der PV-Anlage beziehen, wird dem Produzenten eins zu eins mit 25 Rp./kWh vergütet. Die TBVW bekommen hiervon die Dienstleistungsgebühr von Fr. 2.00 pro Zähler und Monat vergütet. Speist der Produzent überschüssigen Strom in das Netz ein, erhält er dafür 13 Rp./kWh. Beachten Sie, dass diese Beispielrechnung von Ihrem Modell abweichen kann.

EVG

 

Einmalige Kosten (Preise exkl. MWST)  

Messeinrichtung EVG pauschal inkl. EVG Vereinbarung
Aufnahme Messpunkte, Konfiguration Tarifstruktur, Erfassung Teilnehmer/Rechnungsadressen

CHF 500.00
Initialisierung pro Messpunkt CHF 40.00
Anpassungen Elektroinstallationen nach Aufwand

 

Wiederkehrende Kosten EVG (Preise exkl. MWST)  

Abrechnungspauschale EVG pro Messpunkt pro Monat (Eigentümer)
Haushaltskunden (%-Verteilung Eigenverbrauch zum Bezug)

CHF 2.00

Abrechnungspauschale EVG pro Messpunkt pro Monat (Eigentümer)
Gewerbe/Industriekunden (15 min. Lastgänge)

CHF 5.00
Mutationen EVG-Teilnehmer/Eigentümer pro Fall CHF 40.00


Bestimmungen

Die Kosten für die Erstellung resp. Umbau und Neuanschluss der Messeinrichtungen sind durch den EVG-Teilnehmer/Eigentümer zu tragen. Die Messeinrichtungen bleiben im Eigentum der TB Vilters-Wangs (beinhaltet die Gewährleistung der Eichung der Zähler gem. METAS, Störungsbehebung und Geräteersatz). Die Zähler werden separat und gem. den gültigen Energie- und Netznutzungspreisen abgerechnet. Es gelten die AGB der Technischen Betriebe Vilters-Wangs sowie die gesetzlichen Bestimmungen und Vorgaben.

Zugehörige Objekte

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