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Gemeinde Vilters-Wangs

Öffnungszeiten
Rathaus

Montag:
08.00–11.30 Uhr
14.00–17.30 Uhr

Dienstag bis Freitag:
08.00–11.30 Uhr
14.00–16.00 Uhr

Inhalt

Todesfall

Wenn Sie von einem Todesfall betroffen sind, melden Sie sich bitte möglichst umgehend beim Bestattungsamt.

Kontakt

Benachrichtigung bei Grabräumung

Die Angehörigen wünschen bei einer Grabräumung schriftlich oder telefonisch informiert zu werden.

Die Angehörigen wünschen bei einer Grabräumung schriftlich oder telefonisch informiert zu werden.

Persönliche Anordnungen für den Todesfall

Mit dem eigenen Sterben und Tod beschäftigt sich niemand gern. Trotzdem empfiehlt es sich, seine Anordnungen rund um den Todesfall frühzeitig zu treffen. Das gibt Ihnen das beruhigende G…

Mit dem eigenen Sterben und Tod beschäftigt sich niemand gern. Trotzdem empfiehlt es sich, seine Anordnungen rund um den Todesfall frühzeitig zu treffen. Das gibt Ihnen das beruhigende Gefühl, dass für den Ernstfall vorgesorgt ist und Sie erleichtern damit Ihren Angehörigen die Durchführung der von Ihnen getroffenen Entscheidungen.

Gemäss Art. 4a Abs. 2 des Gesetzes über die Friedhöfe und die Bestattungen des Kantons St. Gallen vom 28. Dezember 1964 (Stand 1. Januar 2013), richtet sich die Bestattung nach dem Willen der verstorbenen Person. Ist dieser nicht feststellbar, entscheiden die nächsten Angehörigen. Beim Bestattungsamt Vilters-Wangs kann dazu ein Formular bezogen und hinterlegt werden.

Für weitere Auskünfte steht das Bestattungsamt Vilters-Wangs gerne zur Verfügung.

Todesfall

Anzeige eines Todesfalls Todesfälle sind innert 2 Tagen beim Zivilstandsamt des Sterbeortes anzuzeigen. Bei Todesfällen im Spital/Heim wird die Todesmeldung zusammen mit dem ärz…

Anzeige eines Todesfalls

Todesfälle sind innert 2 Tagen beim Zivilstandsamt des Sterbeortes anzuzeigen.

  • Bei Todesfällen im Spital/Heim wird die Todesmeldung zusammen mit dem ärztlichen Todesschein direkt dem Zivilstandsamt Sarganserland zugestellt.
  • Haben Sie den Tod einer zu Hause in der Gemeinde Vilters-Wangs verstorbenen Person anzuzeigen, melden Sie sich bitte beim Zivilstandsamt Sarganserland in Wangs. Dort ist auch das Bestattungsamt angegliedert.
  • Ansonsten wenden Sie sich bitte an das Bestattungsamt des Wohnortes der verstorbenen Person.

Bringen Sie wenn möglich bitte folgende Dokumente mit:

  • Identitätskarte oder Reisepass
  • Ärztlicher Todesschein
  • Familienausweis/Familienbüchlein
  • Reisepass und Ausländerausweis, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil (bei ausländischen Staatsangehörigen)

Die Hinterbliebenen können beim Zivilstandsamt des Todesortes eine Todesurkunde bestellen.

Zugehörige Objekte