Der vom Volk gewählte Gemeinderat ist als Exekutive das oberste Leitungs- und Führungsorgan der Gemeinde. Er trifft sich alle zwei Wochen zu seinen Sitzungen. Der Gemeinderat: - stellt Anträge an die Bürgerschaft;
- vollzieht die Beschlüsse der Bürgerschaft;
- organisiert und führt die Verwaltung;
- bestellt Kommissionen;
- erfüllt weitere grundlegende Leitungs-, Planungs- und Verwaltungsaufgaben;
- reicht Klagen ein, anerkennt Klagen, ergreift Rechtsmittel und schliesst Vergleiche ab;
- setzt Recht unter Vorbehalt der Befugnisse der Bürgerschaft;
- vertritt die Gemeinde nach aussen;
- informiert die Öffentlichkeit über Geschäfte von allgemeinem Interesse;
- erfüllt alle weiteren Gemeindeaufgaben, für die kein anderes Organ zuständig ist.
Der Gemeinderat ist im Ressortsystem organisiert. Jedes Mitglied steht einem Ressort vor: - Gemeindepräsidium, Bau, Finanzen, Betriebe
- Schule und Bildung
- Soziales und Sicherheit
- Gesundheit, Umwelt, Jugend und Integration
- Energie, Wirtschaft und Tourismus
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