Reglement über den Johannes-und-Maria-Krüppel-Stärk-Fonds
Der Johannes-und-Maria-Krüppel-Stärk-Fonds bezweckt:
a) die finanzielle Unterstützung des Alters- und Pflegeheimes der Gemeinde Vilters-Wangs;
b) die finanzielle Unterstützung von anderen sozialen und karitativen Einrichtungen mit vorwiegend öffentlicher Trägerschaft in der Gemeinde Vilters-Wangs;
c) die Beteiligung an Projekten und Einrichtungen, die Kindern und Jugendlichen der Gemeinde Vilters-Wangs zugutekommen;
d) die Förderung und finanzielle Unterstützung zu Gunsten der Jugend in der Gemeinde Vilters-Wangs;
e) die Ausrichtung von Beiträgen an bedürftige Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Vilters-Wangs;
f) die finanzielle Beteiligung an Projekten für karitative oder soziale Zwecke in der Gemeinde Vilters-Wangs;
g) die Ausrichtung von Beiträgen an die Pflegekosten von Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde Vilters-Wangs;
h) die Beteiligung an Projekten und Einrichtungen, die bedürftigen oder auf Pflege angewiesenen Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde Vilters-Wangs zugutekommen.
Die Gesetzessammlung der Gemeinde Vilters-Wangs ist seit Anfang Mai 2020 auf der Publikationsplattform des Kantons St. Gallen und der St. Galler Gemeinden aufgeschaltet.
Hier finden Sie den Link zum Reglement über den Johannes-und-Maria-Krüppel-Stärk-Fonds.
Informationen
- Datum
- 28. Dezember 2018
- Herausgeber/-in
- Gemeinderat