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Gemeinde Vilters-Wangs

Öffnungszeiten
Rathaus

Montag:
08.00–11.30 Uhr
14.00–17.30 Uhr

Dienstag bis Freitag:
08.00–11.30 Uhr
14.00–16.00 Uhr

Inhalt

Abmeldung / Wegzug

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei unserem Schalter abmelden. 

Die Abmeldung innerhalb der Schweiz können Sie auch online über eUmzug tätigen.

Die Abmeldung ins Ausland ist nur durch die persönliche Vorsprache am Schalter möglich.
Schweizer Bürger und ausländische Staatsangehörige mit einer C-Bewilligung müssen sich ebenfalls vorgängig beim Steueramt abmelden.


Schweizer Bürgerinnen und Bürgern bringen folgende Unterlagen mit:

  • Pass oder Identitätskarte
  • Niederlassungsausweis (Schriftenempfangsschein)


Ausländische Staatsangehörige bringen folgende Unterlagen mit:

  • Reisepass oder Personalausweis
  • Ausländerausweis(e)


Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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