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Gemeinde Vilters-Wangs

Öffnungszeiten
Rathaus

Montag:
08.00–11.30 Uhr
14.00–17.30 Uhr

Dienstag bis Freitag:
08.00–11.30 Uhr
14.00–16.00 Uhr

Inhalt

Ruhezeiten in der Gemeinde

Die Gemeinde Vilters-Wangs verfügt über kein Polizeireglement, in dem die Ruhezeit über den Mittag oder die Nachtruhe rechtsverbindlich geregelt ist. Dennoch gelten für das friedliche Miteinander gewisse Spielregeln.

In Anlehnung an die bestehenden Bestimmungen der eidgenössischen Lärmschutzverordnung gelten an den Werktagen folgende Ruhezeiten: 12.00 bis 13.30 Uhr sowie 20.00 bis 22.00 Uhr. Während der Ruhezeiten soll auf Lärm verursachende Arbeiten (Rasenmähen, Häckseln, Trimmen usw.) verzichtet werden. Für die eigentliche Nachtruhe gilt allgemein die Zeit von 22.00 bis 07.00 Uhr. Der Sonntag gilt als Ruhetag. Der Gemeinderat appelliert an die Selbstverantwortung und gegenseitige Rücksichtnahme.

Ruhezeiten und Nachtruhe an Werktagen

Mittagsruhe: 12.00 Uhr bis 13.30 Uhr

Abendruhe: 20.00 Uhr bis 22.00 Uhr

Nachtruhe: 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr

Zugehörige Objekte