Schiessdaten, Schiesspflicht
Schiesspflichtige erfüllen bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 34. Altersjahr vollenden, jährlich eine obligatorische Schiessübung. Das obligatorische Bundesprogramm kann in den Schützenvereinen kostenlos geschossen werden.
Weitere Informationen unter https://www.sg.ch/sicherheit/militaer-zivilschutz/militaer_kreiskommando/pflichten-fuer-militaerdienstpflichtige/schiesspflicht.html.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Sektionschef | 081 725 37 01 | einwohneramt@vilters-wangs.ch |
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