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Gemeinde Vilters-Wangs

Öffnungszeiten
Rathaus

Montag:
08.00–11.30 Uhr
14.00–17.30 Uhr

Dienstag bis Freitag:
08.00–11.30 Uhr
14.00–16.00 Uhr

Inhalt

Informationen zur Einbürgerung

Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Vilters-Wangs, Wangs SG oder Vilters-Wangs, Vilters SG erhalten? Oder besitzen sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben?

Der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Im Verfahren der ordentlichen Einbürgerung wird im Kanton St. Gallen zwischen folgenden zwei Einbürgerungsarten unterschieden:

  • Einbürgerung im Allgemeinen
  • Besondere Einbürgerung


Bei ausländischen Staatsangehörigen sind auch die kantonalen Behörden und das Staatssekretariat für Migration (SEM) am Verfahren beteiligt.

Die Dauer des Einbürgerungsverfahrens hängt wiederum von Ihrer persönlichen Situation und dem entsprechenden Verfahren ab. Auskünfte zu den formellen und persönlichen Voraussetzungen einer Einbürgerung erhalten Sie bei der Einbürgerungsratskanzlei.

Zugehörige Objekte

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