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Gemeinde Vilters-Wangs

Öffnungszeiten
Rathaus

Montag:
08.00–11.30 Uhr
14.00–17.30 Uhr

Dienstag bis Freitag:
08.00–11.30 Uhr
14.00–16.00 Uhr

Inhalt

Hundelösung

Die Hundetaxe kann bequem gegen Rechnung bezahlt werden. Die obligatorische Registrierung mittels Chip bei der AMICUS macht diese Vereinfachung möglich.

Taxe

Die Hundehalterin oder der Hundehalter entrichtet der Wohnsitzgemeinde für jeden von ihr oder ihm im Kanton gehaltenen Hund, der älter als drei Monate ist, eine Hundesteuer.

Keine Hundesteuer ist zu entrichten für: 

  • Blindenführ- und Behindertenhunde
  • Hunde, für die im gleichen Jahr bereits in einer anderen politischen Gemeinde oder einem anderen Kanton eine Hundesteuer entrichtet wurde
  • Hunde, die im laufenden Jahr als Ersatz für verstorbene Hunde angeschafft werden

In Vilters-Wangs beträgt die jährliche Hundetaxe:

  • CHF 120.- für den ersten Hund und jeden weiteren Hund

Weitere Informationen finden Sie im Hundereglement.

Zugehörige Objekte