Hundelösung
Die Hundetaxe kann bequem gegen Rechnung bezahlt werden. Die obligatorische Registrierung mittels Chip bei der AMICUS macht diese Vereinfachung möglich.
Taxe
Die Hundehalterin oder der Hundehalter entrichtet der Wohnsitzgemeinde für jeden von ihr oder ihm im Kanton gehaltenen Hund, der älter als drei Monate ist, eine Hundesteuer.
Keine Hundesteuer ist zu entrichten für:
- Blindenführ- und Behindertenhunde
- Hunde, für die im gleichen Jahr bereits in einer anderen politischen Gemeinde oder einem anderen Kanton eine Hundesteuer entrichtet wurde
- Hunde, die im laufenden Jahr als Ersatz für verstorbene Hunde angeschafft werden
In Vilters-Wangs beträgt die jährliche Hundetaxe:
- CHF 120.- für den ersten Hund und jeden weiteren Hund
Weitere Informationen finden Sie im Hundereglement.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Hundekontrolle | 081 725 37 01 | einwohneramt@vilters-wangs.ch |
Name | Download |
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