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Gemeinde Vilters-Wangs

Öffnungszeiten
Rathaus

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Inhalt

Sozialhilfe / Alimentenbevorschussung

Das Sozialamt leistet finanzielle Sozialhilfe im Rahmen des Sozialhilfegesetzes, der KOS (St. Gallische Konferenz der Sozialhilfe) -Richtlinien und Praxishilfe und interner Richtlinien.

Die Sozialhilfe gewährt unmündigen und mündigen Kindern unentgeltlich Inkassohilfe oder Vorschüsse, wenn die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen (Gesetz über die Inkassohilfe und Vorschüsse für Unterhaltsbeiträge).

Das Sozialamt hilft dem obhutsberechtigten Elternteil, dem mündigen Kind und dem geschiedenen Ehegatten beim Einfordern der Unterhaltsbeiträge. Sie orientiert über die rechtlichen Möglichkeiten und schöpft diese gegebenenfalls im Interesse der Anspruchsberechtigten aus.

Die Alimentenbevorschussung verhilft Kindern zu den ihnen zustehenden Unterhaltsbeiträgen, wenn diese vom Unterhaltspflichtigen nicht bezahlt werden. Kinderzulagen und Unterhaltsbeiträge für den alleinerziehenden Elternteil werden nicht bevorschusst.

Kontakt

Asylwesen

Die kantonale Verordnung über die Aufnahme von Asylsuchenden regelt den Vollzug der eidgenössischen Asylgesetzgebung im Bereich der Betreuung von Asylsuchenden, stellt die Zuständigkeite…

Die kantonale Verordnung über die Aufnahme von Asylsuchenden regelt den Vollzug der eidgenössischen Asylgesetzgebung im Bereich der Betreuung von Asylsuchenden, stellt die Zuständigkeiten klar und beschreibt das Zuweisungsverfahren an die Gemeinden.

Dabei sind die Gemeinden verpflichtet, gemäss einem speziellen Verteilschlüssel Asylsuchende unterzubringen und zu betreuen. Zudem betreibt der Kanton St. Gallen im ehemaligen Institut Sonnenberg ein Ausreise- und Nothilfezentrum, das bis zu 150 Asylsuchenden Platz bietet.

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