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Gemeinde Vilters-Wangs

Öffnungszeiten
Rathaus

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Dienstag bis Freitag:
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Inhalt

Geburt

Ob Geburtsanmeldung oder Geburtsurkunde bestellen - beim Zivilstandsamt sind Sie hier richtig.

Anerkennung

Anerkannt werden können lediglich Kinder, die nur zur Mutter in einem Kindesverhältnis stehen. Besteht ein Kindesverhältnis zu einem anderen Mann, so muss dieses zuerst gerichtlich aufge…
Anerkannt werden können lediglich Kinder, die nur zur Mutter in einem Kindesverhältnis stehen. Besteht ein Kindesverhältnis zu einem anderen Mann, so muss dieses zuerst gerichtlich aufgehoben werden, bevor eine Anerkennung möglich ist. Keine Einschränkungen bestehen hinsichtlich des Alters oder des Zivilstands des anzuerkennenden Kindes. Möglich ist auch die Anerkennung eines bereits verstorbenen Kindes. Die Anerkennung kann auch vor der Geburt erfolgen. Ausgeschlossen ist hingegen die Anerkennung eines adoptierten Kindes.

Zur Beurkundung von Anerkennungen ist jede Zivilstandsbeamtin und jeder Zivilstandsbeamte zuständig.

Das Zivilstandsamt berät Sie gerne, welche Dokumente beizubringen sind.

Sobald die entsprechenden Dokumente vorliegen, vereinbaren wir einen Termin für die Anerkennung. Der Vater muss für die Anerkennung persönlich beim Zivilstandsamt vorsprechen.

Weitere Infos finden Sie unter www.kindesanerkennung.ch

Geburt

Vor der Geburt Vor der Geburt erhalten Sie von Ihrem Arzt oder vom Spital das Geburtsanmeldeformular. Bitte füllen Sie dieses vollständig aus. Wenn Sie keinen schweizerischen Familie…

Vor der Geburt

Vor der Geburt erhalten Sie von Ihrem Arzt oder vom Spital das Geburtsanmeldeformular. Bitte füllen Sie dieses vollständig aus.
Wenn Sie keinen schweizerischen Familienausweis bzw. kein schweizerisches Familienbüchlein besitzen, nehmen Sie mit dem für Ihren Wohnort zuständigem Zivilstandsamt Kontakt auf.

Ausländische Staatsangehörige haben die Möglichkeit, sich betreffend Namenswahl auf das Heimatrecht zu beziehen.

Nach der Geburt 

Wenn Ihr Kind in einem Spital oder einem Geburtshaus auf die Welt kommt, kümmert sich die Verwaltung um die Meldung ans Zivilstandsamt. Wenn Ihr Kind im Zivilstandskreis Sarganserland Zuhause geboren wurde, melden Sie uns dies bitte innert 3 Tagen. Bringen Sie dazu das ausgefüllte, von der Hebamme unterschriebene, Geburtsanmeldeformular sowie allenfalls den Familienausweis mit. Wir veranlassen die Geburtsmitteilung an das Einwohneramt Ihrer Wohngemeinde. Einen Geburtsschein erhalten Sie vom zuständigen Zivilstandsamt des Geburtsortes.

Kindesanerkennung

Wenn die Eltern nicht verheiratet sind und der Vater das Kind anerkennen will, informiert Sie die Dienstleistung 'Anerkennung' über die dafür notwendigen Schritte.

Merkblätter finden Sie unter https://www.bj.admin.ch/bj/de/home/gesellschaft/zivilstand/merkblaetter.html

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