ZEV (Zusammenschluss zum Eigenverbrauch)
ZEV ist das Zukunftsmodell im Bereich erneuerbare Energien. Sie garantieren Stromverbrauchern maximalen Nutzen aus gemeinsam produziertem Strom.
Was ist ein ZEV?
Der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) ist ein vertraglicher Zusammenschluss mehrerer Endverbraucher, um ihren selbst produzierten Strom (meist Solarstrom) an Ort und Stelle selbst zu verbrauchen. Die Technischen Betriebe Vilters-Wangs liefert wie bis anhin den Reststrom und vergütet den überschüssig produzierten Strom.
Abrechnungsdienstleistung ZEV-Comfort
Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) ist das Zukunftsmodell im Bereich erneuerbarer Energien. Sie garantieren Stromverbrauchern maximalen Nutzen aus gemeinsam produziertem Strom. Mit der Abrechnungsdienstleistung ZEV-Comfort unterstützten die Technischen Betriebe Vilters-Wangs Sie bei der aufwendigen Abrechnung und Rechnungserstellung.
Die Mess- und Abrechnungslösung ZEV-Comfort beinhaltet:
- Messung des Stromverbrauchs mit gesetzeskonformen Messeinrichtungen (SmartMeter)
- Rechnungsstellung für den ZEV als Organisationseinheit
- Erstellung der individualisierten Abrechnungen für die einzelnen ZEV-Teilnehmer
- Kundensupport für ZEV und ZEV-Teilnehmer
- Kundenportal mit Visualisierung der Verbrauchsdaten
- Mobile App - SES Kundenportal (ASGAL Smart Energy System)
Voraussetzungen
Damit ein ZEV möglich ist, muss die gesamte Produktionsleistung mindestens 10% der Anschlussleistung entsprechen. Grundeigentümer, Stockwerkeigentümer, Mieter und Pächter als Partei, können sich zu einem ZEV zusammenschliessen. Der Grundeigentümer oder Bevollmächtigte tritt gegenüber den teilnehmenden Parteien als einziger Stromversorger auf.
Für den Zusammenschluss mehrerer Endverbraucher zu einem ZEV ist ein rechtsgültig unterzeichneter Antrag "ZEV-Vereinbarung" erforderlich. Bei Umbauten ist zudem das Einverständnis der Mieter einzuholen.
Dem ZEV-Eigentümer oder ZEV-Gemeinschaft wird mit dem Einspeise- und Verbrauchszähler der gesamte Bezug (aller Bezugszähler) und Rücklieferung in Rechnung gestellt, dies benötigt ein neuer Zähleranschluss.
Kosten
Die Kosten für die Erstellung resp. Umbau und Neuanschluss der Messeinrichtungen sind durch den ZEV-Eigentümer oder die ZEV-Gemeinschaft zu tragen. Die Messeinrichtungen bleiben im Eigentum der Technischen Betriebe Vilters-Wangs (beinhaltet die Gewährleistung der Eichung der Zähler gemäss METAS, Störungsbehebung und Geräteersatz). Der Einspeise- und Verbrauchszähler wird separat und gemäss dem gültigen Energie- und Netznutzungspreisen abgerechnet. Die Dienstleistungskosten richten sich nach dem gültigen ZEV-Tarifblatt der TB Vilters-Wangs. Es gelten die AGB der Technischen Betriebe Vilters-Wangs sowie die gesetzlichen Bestimmungen und Vorgaben.
Zugehörige Objekte
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