Öffentliche Mitwirkung Einführung Tempo 30 Zonen

16. Juni 2026

Der Gemeinderat hat in Zusammenarbeit mit einem Ingenieurbüro sowie der Abteilung Verkehrstechnik der Kantonspolizei St. Gallen das Konzept für die Tempo 30 Zonen ausgearbeitet.

Bevor die öffentliche Auflage erfolgt, gibt der Gemeinderat gestützt auf Art. 34 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; PBG) der Bevölkerung die Möglichkeit, in die vorliegenden Planungsentwürfe Einsicht zu nehmen und bei der Planung mitzuwirken.

Die Unterlagen können vom 16. Juni 2026 bis 15. Juli 2026 auf www.mitwirken-vilters-wangs.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. oder im Rathaus Vilters-Wangs bei der Bauverwaltung eingesehen werden.

Während der Mitwirkungsfrist können schriftliche Stellungnahmen direkt über die E-Mitwirkungsplattform www.mitwirken-vilters-wangs.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. oder bei der Bauverwaltung Vilters-Wangs eingereicht werden.