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Gemeinde Vilters-Wangs

Öffnungszeiten
Rathaus

Montag:
08.00–11.30 Uhr
14.00–17.30 Uhr

Dienstag bis Freitag:
08.00–11.30 Uhr
14.00–16.00 Uhr

Inhalt

Reglement über den Johannes-und-Maria-Krüppel-Stärk-Fonds

Der Johannes-und-Maria-Krüppel-Stärk-Fonds bezweckt:

a) die finanzielle Unterstützung des Alters- und Pflegeheimes der Gemeinde Vilters-Wangs;

b) die finanzielle Unterstützung von anderen sozialen und karitativen Einrichtungen mit vorwiegend öffentlicher Trägerschaft in der Gemeinde Vilters-Wangs;

c) die Beteiligung an Projekten und Einrichtungen, die Kindern und Jugendlichen der Gemeinde Vilters-Wangs zugutekommen;

d) die Förderung und finanzielle Unterstützung zu Gunsten der Jugend in der Gemeinde Vilters-Wangs;

e) die Ausrichtung von Beiträgen an bedürftige Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Vilters-Wangs;

f) die finanzielle Beteiligung an Projekten für karitative oder soziale Zwecke in der Gemeinde Vilters-Wangs;

g) die Ausrichtung von Beiträgen an die Pflegekosten von Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde Vilters-Wangs;

h) die Beteiligung an Projekten und Einrichtungen, die bedürftigen oder auf Pflege angewiesenen Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde Vilters-Wangs zugutekommen.

Die Gesetzessammlung der Gemeinde Vilters-Wangs ist seit Anfang Mai 2020 auf der Publikationsplattform des Kantons St. Gallen und der St. Galler Gemeinden aufgeschaltet.

Hier finden Sie den Link zum Reglement über den Johannes-und-Maria-Krüppel-Stärk-Fonds.

Informationen

Datum
28. Dezember 2018
Herausgeber/-in
Gemeinderat

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