Todesfall
Anzeige eines Todesfalls
Todesfälle sind innert 2 Tagen beim Zivilstandsamt des Sterbeortes anzuzeigen.
- Bei Todesfällen im Spital/Heim wird die Todesmeldung zusammen mit dem ärztlichen Todesschein direkt dem Zivilstandsamt Sarganserland zugestellt.
- Haben Sie den Tod einer zu Hause in der Gemeinde Vilters-Wangs verstorbenen Person anzuzeigen, melden Sie sich bitte beim Zivilstandsamt Sarganserland in Wangs. Dort ist auch das Bestattungsamt angegliedert.
- Ansonsten wenden Sie sich bitte an das Bestattungsamt des Wohnortes der verstorbenen Person.
Bringen Sie wenn möglich bitte folgende Dokumente mit:
- Identitätskarte oder Reisepass
- Ärztlicher Todesschein
- Familienausweis/Familienbüchlein
- Reisepass und Ausländerausweis, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil (bei ausländischen Staatsangehörigen)
Die Hinterbliebenen können beim Zivilstandsamt des Todesortes eine Todesurkunde bestellen.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Regionales Zivilstandsamt Sarganserland | 081 725 37 00 | za@vilters-wangs.ch |
Name | Download |
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