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Gemeinde Vilters-Wangs

Öffnungszeiten
Rathaus

Montag:
08.00–11.30 Uhr
14.00–17.30 Uhr

Dienstag bis Freitag:
08.00–11.30 Uhr
14.00–16.00 Uhr

Inhalt

Todesfall

Anzeige eines Todesfalls

Todesfälle sind innert 2 Tagen beim Zivilstandsamt des Sterbeortes anzuzeigen.

  • Bei Todesfällen im Spital/Heim wird die Todesmeldung zusammen mit dem ärztlichen Todesschein direkt dem Zivilstandsamt Sarganserland zugestellt.
  • Haben Sie den Tod einer zu Hause in der Gemeinde Vilters-Wangs verstorbenen Person anzuzeigen, melden Sie sich bitte beim Zivilstandsamt Sarganserland in Wangs. Dort ist auch das Bestattungsamt angegliedert.
  • Ansonsten wenden Sie sich bitte an das Bestattungsamt des Wohnortes der verstorbenen Person.

Bringen Sie wenn möglich bitte folgende Dokumente mit:

  • Identitätskarte oder Reisepass
  • Ärztlicher Todesschein
  • Familienausweis/Familienbüchlein
  • Reisepass und Ausländerausweis, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil (bei ausländischen Staatsangehörigen)

Die Hinterbliebenen können beim Zivilstandsamt des Todesortes eine Todesurkunde bestellen.

Zugehörige Objekte