Gewässerunterhalt
Der Unterhalt der Gewässer umfasst insbesondere:
- Die Sicherung des natürlichen Ufers gegen Einstürz und Wegspülen örtlicher Dammerhöhungen;
- Die Erhaltung und Verbesserung der die Hänge und Ufer sichernden Vegetation;
- das Entfernen von Pflanzen, Böschungswülsten und andere Hindernissen im Gerinne und an den Ufern, soweit sie den Abfluss hemmen;
- das Ausschöpfen von Gerinnen, soweit der Schutz der Umgebung vor Überflutung es erfordert;
- die Erhaltung von Schutzbauten und Durchlässen;
- das Ausschöpfen von Kiesfängen;
- das Entfernen von Unrat.
Bitte beachten Sie: Die Unterhaltspflicht betrifft auch so genannte kleine Wiesenbächli, wie sie in Vilters und Wangs anzutreffen sind. Bei starkem und anhaltendem Regen können diese um ein vielfaches Wasser führen und aufgrund des fehlenden Unterhalts zu gefährlichen Bächen werden, wenn die Ufer nicht unterhalten sind. Pflanzen, Böschungswülste und andere Hindernisse im Gerinnen können mitgerissen werden und dadurch tieferliegende Bauwerke und genutzten Boden gefährden.
Wo keine andere Unterhaltspflicht nachweisbar ist, haben die Eigentümer der Grundstücke, die an das Gewässer anstossen, für den Unterhalt zu sorgen. Gewässer, die durch ein Perimeterunternehmen ausgebaut wurden, sind von diesem zu unterhalten.
Der Gemeinderat ersucht die Bevölkerung, den Bachunterhalt gewissenhaft und sorgfältig zu besorgen sowie unmittelbar am Gerinne nichts abzulagern.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Bauverwaltung | 081 725 37 27 | rene.scherrer@vilters-wangs.ch |